Gutachten über die Beschränkung von Auslandsreisen

Gutachten, interne Vermerke und Vorlagen oder ähnliches, die das BMI für die Bundesregierung zum Prüfauftrag erstellt hat, ob die Ausreise wegen des Pandemiegeschehens beschränkt oder verboten werden kann („Mallorca-Reisen“).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten, interne Vermerk…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten über die Beschränkung von Auslandsreisen [#217937]
Datum
10. April 2021 14:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, interne Vermerke und Vorlagen oder ähnliches, die das BMI für die Bundesregierung zum Prüfauftrag erstellt hat, ob die Ausreise wegen des Pandemiegeschehens beschränkt oder verboten werden kann („Mallorca-Reisen“).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217937/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 262/2021 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. April 2021 - Gutachten über die Beschränkung von Auslandsreisen [#217937]
Datum
13. April 2021 10:51
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 262/2021 Sehr Antragsteller/in mit Ihrem nachstehenden Antrag vom 10. April 2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten Sie um "Gutachten, interne Vermerke und Vorlagen oder ähnliches, die das BMI für die Bundesregierung…" erstellt hat. Ihre Anfrage ist im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingegangen. Soweit Sie an amtlichen Informationen des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Anfrage direkt an das BMI (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bzgl. der Anfrage bitte ich zu beachten, dass die an Ihr Haus gerichtete Anfrage se…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 10. April 2021 - Gutachten über die Beschränkung von Auslandsreisen [#217937]
Datum
13. April 2021 11:20
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bzgl. der Anfrage bitte ich zu beachten, dass die an Ihr Haus gerichtete Anfrage selbstverständlich nicht die Dokumente des BMI sondern die hauseigenen Dokumente des BMJV umfassen soll. Es handelt sich hierbei nur um einen Rechtschreibfehler. Im Übrigen wird der Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217937/

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 262/2021 Sehr Antragsteller/i…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Gutachten über die Beschränkung von Auslandsreisen [#217937]
Datum
5. Mai 2021 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 262/2021 Sehr Antragsteller/in zur Bearbeitung Ihres IFG-Antrags benötige ich eine zustellfähige Anschrift von Ihnen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt, vgl. §§ 7, 9 IFG. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Eine Bekanntgabe über die Plattform „fragdenstaat.de“ ist hierfür nicht geeignet. Mit freundlichen Grüßen