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Gutachten über die Verwahrung von Waffen und Munition

Gutachten zur Verwahrung und Lagerung von Waffen und Munition bei der Bundeswehr mit besonderem Fokus auf den Schutz vor Diebstahl.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten z…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten über die Verwahrung von Waffen und Munition [#186711]
Datum
14. Mai 2020 21:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten zur Verwahrung und Lagerung von Waffen und Munition bei der Bundeswehr mit besonderem Fokus auf den Schutz vor Diebstahl.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186711
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1345 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14.05.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Gutachten über die Verwahrung von Waffen und Munition [#186711]
Datum
18. Mai 2020 16:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1345 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14.05.2020 (s.u.) Sehr <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 14.05.2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1345 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1345 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.05…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Gutachten über die Verwahrung von Waffen und Munition [#186711]
Datum
9. Juni 2020 16:19
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1345 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.05.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1345 vom 18.05.2020 Sehr <Information-entfernt> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 14. Mai 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten haben, Ihnen "Gutachten zur Verwahrung und Lagerung von Waffen und Munition bei der Bundeswehr mit besonderem Fokus auf den Schutz vor Diebstahl" zu übersenden. Im Ergebnis der dazu durchgeführten Prüfung, in die auch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) einbezogen wurde, teile ich Ihnen mit, dass keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten über die Verwahrung von Waffen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Gutachten über die Verwahrung von Waffen und Munition [#186711]
Datum
16. Juni 2020 22:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten über die Verwahrung von Waffen und Munition“ vom 14.05.2020 (#186711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186711/

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr <Information-entfernt> bezüglich Ihrer Nachfrage verweise ich auf meine Antwort vom 9. Juni 2020, die…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: AW: Antwort: Gutachten über die Verwahrung von Waffen und Munition [#186711]
Datum
18. Juni 2020 18:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> bezüglich Ihrer Nachfrage verweise ich auf meine Antwort vom 9. Juni 2020, die ich vorsorglich nochmals beigefügt habe. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.