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Gutachten über die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Kraftwerk Lünen

Anfrage an: Kreis Unna

Das Gutachten oder ggfs. andere Dokumente (Mailverkehr, Weisungen, ...) aus denen hervor geht, warum und auf welcher Grundlage sich die Bezirksregierung Arnsberg sich über ein Urteil des VG Gelsenkirchen (Az.: 9 K 2735114) hinweg setzt.

In einer Schwesteranfrage verwies mich Ihr Haus an die Bezirksregierung Arnsberg.

Anfrage als Referenz:
https://fragdenstaat.de/a/214691

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten über die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Kraftwerk Lünen [#214786]
Datum
10. März 2021 15:06
An
Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten oder ggfs. andere Dokumente (Mailverkehr, Weisungen, ...) aus denen hervor geht, warum und auf welcher Grundlage sich die Bezirksregierung Arnsberg sich über ein Urteil des VG Gelsenkirchen (Az.: 9 K 2735114) hinweg setzt. In einer Schwesteranfrage verwies mich Ihr Haus an die Bezirksregierung Arnsberg. Anfrage als Referenz: https://fragdenstaat.de/a/214691
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214786/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Unna
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe auch diese Anfrage zuständigkeitshalber …
Von
Kreis Unna
Betreff
AW: Gutachten über die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Kraftwerk Lünen [#214786]
Datum
12. März 2021 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe auch diese Anfrage zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung abgegeben. Diese führt zurzeit ein entsprechendes wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durch. Ende letzten Jahres erfolgte hierzu die vorzeitige Zulassung nach § 17 WHG. Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an [geschwärzt] unter [geschwärzt]<[geschwärzt]>. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr <Information-entfernt> es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir das exakte Datum der vorzeitigen Zula…
An Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten über die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Kraftwerk Lünen [#214786]
Datum
13. März 2021 09:07
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir das exakte Datum der vorzeitigen Zulassung nennen könnten. Mit freundlichen Grüßen aus Mittelfranken [geschwärzt] Anfragenr: 214786 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kreis Unna
Sehr Antragsteller/in laut Auskunft von der Bezirksregierung Arnsberg erfolgte die vorläufige Zulassung nach § 17…
Von
Kreis Unna
Betreff
AW: Gutachten über die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Kraftwerk Lünen [#214786]
Datum
15. März 2021 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in laut Auskunft von der Bezirksregierung Arnsberg erfolgte die vorläufige Zulassung nach § 17 WHG mit Datum vom 26.02.2021. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr Antragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 10.03.2021. Mir ist nicht bekannt, dass sich die Bezirk…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Gutachten über die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Kraftwerk Lünen [#214786]
Datum
19. März 2021 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
7,4 KB


Sehr Antragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 10.03.2021. Mir ist nicht bekannt, dass sich die Bezirksregierung Arnsberg über das Urteil des VG Gelsenkirchen vom 14.01.2020 hinweggesetzt hat. Die Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom 14.01.2020 betraf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL). Das Urteil des VG Gelsenkirchen ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist noch vor dem OVG Münster anhängig. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.