Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen

Das Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen, zitiert im Tagesspiegel vom 17. Juli 2015 bzw. in der schriftlichen Anfrage Drucksache 17 / 16 700, Fragen 6-9.
Dieses gutachten wurde von den städtischen Wohnungsunternehmen gemeinsam in Auftrag gegeben und daher aus öffentlichen Geldern bezahlt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. August 2015
  • Frist
    25. September 2015
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Bernd Hinz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Bernd Hinz
Betreff
Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen [#11150]
Datum
22. August 2015 17:12
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen, zitiert im Tagesspiegel vom 17. Juli 2015 bzw. in der schriftlichen Anfrage Drucksache 17 / 16 700, Fragen 6-9. Dieses gutachten wurde von den städtischen Wohnungsunternehmen gemeinsam in Auftrag gegeben und daher aus öffentlichen Geldern bezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Hinz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Hinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Hinz
Bernd Hinz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten über wirtschaftliche Effizienzs…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Bernd Hinz
Betreff
AW: Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen [#11150]
Datum
25. September 2015 11:10
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen" vom 22.08.2015 (#11150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Hinz Anfragenr: 11150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Hinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bernd Hinz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten über wirtschaftliche Effizienzs…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Bernd Hinz
Betreff
AW: AW: Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen [#11150]
Datum
29. Oktober 2015 22:25
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen" vom 22.08.2015 (#11150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Hinz Anfragenr: 11150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Hinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bernd Hinz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Bernd Hinz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen" [#11150]
Datum
29. Oktober 2015 22:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11150 die am 22.August an SenStadtUm übersandte Anfrage wurde bis heute nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Hinz Anfragenr: 11150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bernd Hinz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage zu obigem Gutachten vom 22.08.2015 (#11150) wur…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Bernd Hinz
Betreff
Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen" [#11150]
Datum
3. Januar 2016 22:46
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage zu obigem Gutachten vom 22.08.2015 (#11150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben mir stattdessen mit Datum vom 16.November 2015 einen Bescheid zukommen lassen, dieses Gutachten läge in Ihrem Hause nicht vor. Ich hatte in meiner Anfrage vom 22.8.2015 geschrieben: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen, zitiert im Tagesspiegel vom 17. Juli 2015 bzw. in der schriftlichen Anfrage Drucksache 17 / 16 700, Fragen 6-9." Es wird darin mithin nicht der Titel des Gutachtens genannt, sondern auf das Gutachten bezogen, dass SenStadtUm selbst in seiner Antwort Drucksache 17 / 16700 erwähnt und zitiert. Daher ist es wieder einmal völlig unglaubwürdig , dass dieses Gutachten ihrer Dienststelle nicht vorliegt. Schauen Sie bitte in die Antwort auf eine kleine Anfrage Drucksache 17 / 16700 und teilen Sie mir bitte mit, ob dieses Gutachten, aus dem Sie selbst zitieren, bei Ihnen vorliegt oder nicht. Mit freundlichen Grüßen, Bernd Hinz Anfragenr: 11150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Hinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihre Nachricht vom 03.01.2016 Sehr geehrter Herr Hinz, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 03.01.2016. Hierzu…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihre Nachricht vom 03.01.2016
Datum
6. Januar 2016 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hinz, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 03.01.2016. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass es keine Expertise mit dem Titel "Gutachten über wirtschaftliche Effizienzsteigerung und Kooperation der landeseigenen Wohnungsunternehmen" gibt. In der von Ihnen angesprochenen Drucksache 17 / 16 700 wird nur von einem Gutachten in allgemeiner Form gesprochen. Gemeint war damit das "Projekt Shared Services der landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften". Es wurde von der HOWOGE in Kooperation mit den anderen fünf landeseigenen Wohnungsunternehmen in Auftrag gegeben. Ich werde prüfen lassen, ob eine Weitergabe der darin enthaltenen Informationen möglich ist oder ob Betriebs-und Geschäftsinterner der landeseigenen Wohnungsunternehmen berührt sind, die einer Weitergabe der Informationen entgegenstehen. Über das Ergebnis der Prüfung werde ich Sie zeitnah informieren. Mit freundlichen Grüßen