Gutachten vom Fraunhofer Institut für Toxologie

Verfahrensweise der Begutachtung der OTS Bestände für eine Erschließung des Toxolologischen Gutachtens des Fraunhoferinstitutes des Jahres 2021

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Sabine Auerbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verfahrensweise d…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
Sabine Auerbach
Betreff
Gutachten vom Fraunhofer Institut für Toxologie [#237948]
Datum
18. Januar 2022 15:02
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfahrensweise der Begutachtung der OTS Bestände für eine Erschließung des Toxolologischen Gutachtens des Fraunhoferinstitutes des Jahres 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Auerbach Anfragenr: 237948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237948/ Postanschrift Sabine Auerbach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Auerbach

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Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 18.01.2022 Sehr geehrte Frau Auerbach, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 1…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 18.01.2022
Datum
3. Februar 2022 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Auerbach, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 18.01.2022 und teile Ihnen Folgendes mit: Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen das angefragte Gutachten nicht zur Verfügung stellen kann. Der, der Beauftragung des Gutachtens zugrundeliegende Vertrag enthält keine Regelung zur Berechtigung der Weitergabe des Gutachtens an Dritte. Auf ausdrückliche Anfrage beim Ersteller des Gutachtens widerspricht dieser ausdrücklich einer Aushändigung des Gutachtens und beruft sich auf eine vereinbarte Vertraulichkeitsklausel. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen