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Gutachten zu bestimmte Fahrzeuge

- Das "Ergänzendes Gutachten zum Einsatz von leichten Nahverkehrstriebwagen (LNT) im Mischbetrieb mit EBO-Fahrzeugen auf Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs" (Forschungsauftrag Nr. 70457/94)

- Das "Gutachten zum Einsatz von leichten Nahverkehrstriebwagen (LNT) im Mischbetrieb mit EBO-Fahrzeugen auf Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs" (Forschungsauftrag Nr. 70404/92)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2017
  • Frist
    18. August 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das "Ergä…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu bestimmte Fahrzeuge [#23948]
Datum
17. Juli 2017 17:30
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das "Ergänzendes Gutachten zum Einsatz von leichten Nahverkehrstriebwagen (LNT) im Mischbetrieb mit EBO-Fahrzeugen auf Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs" (Forschungsauftrag Nr. 70457/94) - Das "Gutachten zum Einsatz von leichten Nahverkehrstriebwagen (LNT) im Mischbetrieb mit EBO-Fahrzeugen auf Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs" (Forschungsauftrag Nr. 70404/92)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az.: K 14 - MB 8529 Gutachten zu bestimmten Fahrzeugen [#23948] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - MB 8529 Gutachten zu bestimmten Fahrzeugen [#23948]
Datum
18. Juli 2017 18:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt)<Information-entfernt> Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az.: K 14 - MB 8529 Gutachten zu bestimmten Fahrzeugen [#23948] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mich…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: K 14 - MB 8529 Gutachten zu bestimmten Fahrzeugen [#23948]
Datum
16. August 2017 15:48
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mich um eine Postanschrift gebeten. Ich verweise hiermit auf den 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014 - 2015: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/5TB06_16.html?nn=5217212 Anonyme und Pseudonyme IFG-Anfragen sind gemäß Punkt 2.2.2 des Tätigkeitsberichts zulässig und müssen unter Anderem vom Datenschutzbeauftragten beachtet werden. Bitte um die Zusendung der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Az.: K 14 - MB 8529 Gutachten zu bestimmten Fahrzeugen [#23948] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Az.: K 14 - MB 8529 Gutachten zu bestimmten Fahrzeugen [#23948]
Datum
28. August 2017 00:27
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu bestimmte Fahrzeuge“ vom 17.07.2017 (#23948) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az.: K 14 - MB 8529 Gutachten zu bestimmten Fahrzeugen [#23948] Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Informations…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - MB 8529 Gutachten zu bestimmten Fahrzeugen [#23948]
Datum
31. August 2017 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen; dies ist auch bei Ihrer Anfrage der Fall. Von einer "einfachen Auskunft ohne Rechercheaufwand" ist nicht auszugehen. Ich bitte um Verständnis, dass ohne Postanschrift eine Bearbeitung nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu bestimmte Fahrzeuge“ [#23948]
Datum
11. September 2017 15:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG)<Information-entfernt> Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23948 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich eine korrekte und einfache Anfrage abgesandt habe die Behörde sich jedoch weigert diese um zu setzen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-724/002 II#0197 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Gutachten zu bestimmte Fahrzeuge« [#23948] # 15-724/002 II#0197
Datum
26. September 2017 07:32
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
61,8 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-724/002 II#0197 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren IFG-Antrag. Mit freundliche…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Gutachten zu bestimmte Fahrzeuge« [#23948] # 15-724/002 II#0197
Datum
6. November 2017 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
913,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.