Gutachten zu "Deutsche Wohnen & Co enteignen"
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle bisher eingeholten oder selbst erstellten juristischen Einschätzungen zum Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen!". Insbesondere das Gutachten von Reiner Geulen, aber auch Einschätzungen die innerhalb der Senatsverwaltung für Inneres bzw. in den anderen Senatsverwaltungen von Berlin erstellt wurden.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses sich nicht auf Gutachten bezieht. Diese sind als in sich abgeschlossen zu betrachten. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses ist es angeraten, sich hier für Transparenz zu entscheiden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Den Antrag stelle ich als Privatperson.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. März 2019
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16. April 2019
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