Gutachten zu Energiesicherheit

Bei der Frage, ob die Kohle unter Lützerath für unsere Energiesicherheit benötigt wird, bezieht sich die Landesregierung von NRW auf ein Gutachten, dem zufolge Deutschland auf Grund der Gaskrise, 187-280 Millionen Tonnen kohle aus dem Tagebau Garzweiler brauch. Dieses Gutachten würde ich gerne lesen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Energiesicherheit [#273143]
Datum
15. März 2023 12:47
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Frage, ob die Kohle unter Lützerath für unsere Energiesicherheit benötigt wird, bezieht sich die Landesregierung von NRW auf ein Gutachten, dem zufolge Deutschland auf Grund der Gaskrise, 187-280 Millionen Tonnen kohle aus dem Tagebau Garzweiler brauch. Dieses Gutachten würde ich gerne lesen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273143/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Um eine transparente und unabhängige Entsc…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Gutachten zu Energiesicherheit [#273143]
Datum
28. März 2023 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
9,2 KB
image002.png
1,9 KB
image003.png
1,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Um eine transparente und unabhängige Entscheidungsgrundlage zu erhalten, hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) im Zuge der Verhandlungen zur Eckpunktevereinbarung zum Braunkohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen drei Gutachten beauftragt, die jeweils unterschiedliche Fragestellungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen und einen potenziellen Erhalt von Lützerath in den Blick nehmen. Im Fokus stehen dabei energiewirtschaftliche, tagebauplanerische sowie wasserwirtschaftliche Aspekte. Die unabhängige Expertise der drei Gutachter wurde durch Beurteilungen der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde und fachlich zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sowie des Geologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen als geowissenschaftliche Fachbehörde des Landes ergänzt. Die Gesamtheit der Sachverständigenuntersuchungen ermöglicht es der Landesregierung, ein differenziertes und von unabhängigen Sachverständigen gezeichnetes Bild der verschiedenen Auswirkungen zu erhalten, die eine geänderte Tagebauplanung mit sich bringen würde. Die Landesregierung hat die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten und Studien in einem Ergebnisbericht zusammengeführt und Schlussfolgerungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 abgeleitet. Die Eckpunktevereinbarung, der Ergebnisbericht sowie die zugehörigen Gutachten und Stellungnahmen wurden auf der auf der Homepage des MWIKE unter https://www.wirtschaft.nrw/eckpunktevereinbarung-kohleausstieg-2030 veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen