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Gutachten zu "Homosexualität ist keine Krankheit"

Die Presse berichtet von zwei durch Ihre Behörde vorgestellten Gutachten, welche ein geplantes Verbot von Konversionstherapien bei Homosexuellen stützen sollen.
[Quelle: Tagesschau: Verbot von Pseudotherapien. Homosexualität ist keine Krankheit, vom 11.06.2019, https://www.tagesschau.de/inland/spahn-therapien-homosexuelle-101.html, zuletzt abgerufen am 12.06.2019.]
Ich beantrage Zugang zu den besagten Gutachten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Pre…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu "Homosexualität ist keine Krankheit" [#150231]
Datum
12. Juni 2019 12:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Presse berichtet von zwei durch Ihre Behörde vorgestellten Gutachten, welche ein geplantes Verbot von Konversionstherapien bei Homosexuellen stützen sollen. [Quelle: Tagesschau: Verbot von Pseudotherapien. Homosexualität ist keine Krankheit, vom 11.06.2019, https://www.tagesschau.de/inland/spahn-therapien-homosexuelle-101.html, zuletzt abgerufen am 12.06.2019.] Ich beantrage Zugang zu den besagten Gutachten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gutachten zu "Homosexualität ist keine Krankheit" [#150231]
Datum
12. Juni 2019 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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2,1 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Gutachten können Sie hier abrufen. https://www.bundesgesundheitsm…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gutachten zu "Homosexualität ist keine Krankheit" [#150231]
Datum
12. Juni 2019 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> die Gutachten können Sie hier abrufen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/2-quartal/kommission-verbot-konversionstherapien.html Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.