Az. 18.01/23.022
Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre E-Mail!
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> Das im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz erwähnte Gutachten zu
> Microsoft 365.
> Sollte es sich bei dem Gutachten um den bereits veröffentlichten
> Abschlussbericht der AK DSK "Microsoft-Onlinedienste" mit Stand vom 2.
> November handeln, bitte ich um einen kurzen Hinweis.
Das im Protokoll genannte Gutachten zu Microsoft 365 liegt hier nicht
vor, daher kann ich es Ihnen nicht herausgeben.
Zum Hintergrund:
Im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz wird unter TOP 23 b) ein
Gutachten zu Microsoft 365 genannt.
Dieses Thema zum TOP "Sonstiges" war aufgrund dieses Artikels vom
08.05.2023 spontan auf die Tagesordnung genommen worden (siehe S. 2 des
Protokolls):
https://www.golem.de/news/datenschutz-laender-verheimlichen-rechtsgutachten-zu-microsoft-365-2305-173916.html
Demnach sollte ein "Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesländer [...]
klären, ob sie Microsoft 365 in der Verwaltung datenschutzkonform
einsetzen können."
Bei der Sammlung der Themen zu Beginn der Sitzung bat ein DSK-Mitglied
anlässlich des Golem-Artikels um einen Austausch darüber, ob den anderen
DSK-Mitgliedern Inhalte daraus bekannt waren. Uns lag bei der 105.
Datenschutzkonferenz dieses Gutachten nicht vor, auch heute ist es hier
bisher nicht vorhanden. Ein Austausch über Inhalte war daher im Mai 2023
nicht möglich.
Insoweit kann der Protokolleintrag
"b) Gutachten zu Microsoft 365
Die Teilnehmenden tauschen sich zu einem Gutachten zu MS 365 aus."
missverstanden werden: Ein Austausch über _Inhalte_ war ohne Kenntnis
der DSK nicht möglich. Geklärt wurde aber, dass es sich bei dem im
Golem-Artikel genannten Gutachten nicht um das Arbeitsergebnis der DSK
von Ende 2022 handelt. Der kurze Protokolleintrag ergibt sich daraus,
dass weitere Informationen über die Inhalte nicht verfügbar waren und in
Ermangelung der Kenntnis auch nichts zu einer etwaigen Kommentierung,
Weiterbehandlung, nächsten Schritten usw. vereinbart werden konnte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen