Gutachten zu Microsoft 365

Das im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz erwähnte Gutachten zu Microsoft 365.

Sollte es sich bei dem Gutachten um den bereits veröffentlichten Abschlussbericht der AK DSK "Microsoft-Onlinedienste" mit Stand vom 2. November handeln, bitte ich um einen kurzen Hinweis.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das im Protokoll zur 105. Datenschutz…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Microsoft 365 [#285109]
Datum
31. Juli 2023 11:30
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz erwähnte Gutachten zu Microsoft 365. Sollte es sich bei dem Gutachten um den bereits veröffentlichten Abschlussbericht der AK DSK "Microsoft-Onlinedienste" mit Stand vom 2. November handeln, bitte ich um einen kurzen Hinweis.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285109/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatische Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Ü…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Empfangsbestätigung
Datum
1. August 2023 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/23.022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail! > bitte senden Sie mi…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Gutachten zu Microsoft 365 [#285109]
Datum
15. August 2023 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 18.01/23.022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail! > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Das im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz erwähnte Gutachten zu > Microsoft 365. > Sollte es sich bei dem Gutachten um den bereits veröffentlichten > Abschlussbericht der AK DSK "Microsoft-Onlinedienste" mit Stand vom 2. > November handeln, bitte ich um einen kurzen Hinweis. Das im Protokoll genannte Gutachten zu Microsoft 365 liegt hier nicht vor, daher kann ich es Ihnen nicht herausgeben. Zum Hintergrund: Im Protokoll zur 105. Datenschutzkonferenz wird unter TOP 23 b) ein Gutachten zu Microsoft 365 genannt. Dieses Thema zum TOP "Sonstiges" war aufgrund dieses Artikels vom 08.05.2023 spontan auf die Tagesordnung genommen worden (siehe S. 2 des Protokolls): https://www.golem.de/news/datenschutz-laender-verheimlichen-rechtsgutachten-zu-microsoft-365-2305-173916.html Demnach sollte ein "Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesländer [...] klären, ob sie Microsoft 365 in der Verwaltung datenschutzkonform einsetzen können." Bei der Sammlung der Themen zu Beginn der Sitzung bat ein DSK-Mitglied anlässlich des Golem-Artikels um einen Austausch darüber, ob den anderen DSK-Mitgliedern Inhalte daraus bekannt waren. Uns lag bei der 105. Datenschutzkonferenz dieses Gutachten nicht vor, auch heute ist es hier bisher nicht vorhanden. Ein Austausch über Inhalte war daher im Mai 2023 nicht möglich. Insoweit kann der Protokolleintrag "b) Gutachten zu Microsoft 365 Die Teilnehmenden tauschen sich zu einem Gutachten zu MS 365 aus." missverstanden werden: Ein Austausch über _Inhalte_ war ohne Kenntnis der DSK nicht möglich. Geklärt wurde aber, dass es sich bei dem im Golem-Artikel genannten Gutachten nicht um das Arbeitsergebnis der DSK von Ende 2022 handelt. Der kurze Protokolleintrag ergibt sich daraus, dass weitere Informationen über die Inhalte nicht verfügbar waren und in Ermangelung der Kenntnis auch nichts zu einer etwaigen Kommentierung, Weiterbehandlung, nächsten Schritten usw. vereinbart werden konnte. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen