Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)

Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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Eric Biermann
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei archäologischen Fe…
An Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Details
Von
Eric Biermann
Betreff
Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295709]
Datum
28. Dezember 2023 13:58
An
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann Anfragenr: 295709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295709/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann
Eric Biermann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)“ vom 28.12.2023 (#295709)…
An Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Details
Von
Eric Biermann
Betreff
AW: Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295709]
Datum
13. Februar 2024 17:15
An
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)“ vom 28.12.2023 (#295709) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eric Biermann

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Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Sehr geehrter Herr Biermann, Ihre Frage vom 28.12.2023 hatten Sie an das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen ger…
Von
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Betreff
WG: Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295709]
Datum
14. Februar 2024 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
878 Bytes


Sehr geehrter Herr Biermann, Ihre Frage vom 28.12.2023 hatten Sie an das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen gerichtet. Fachlich zuständig ist jedoch das Landesamt für Archäologie Sachsen. Ihren Mailverkehr erhielten wir mit heutigem Datum zur Kenntnis (s.u.) und konnten daher nicht vorher tätig werden. Ihre Frage kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Dem Landesamt für Archäologie Sachsen liegen keine Gutachten zur Klärung von Nutzungsrechten nach UrhG vor. Mit freundlichen Grüßen