Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)

Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.

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  • Datum
    28. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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Eric Biermann
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei archäologischen Feldforschungen (…
An Landesamt für Denkmalpflege Details
Von
Eric Biermann
Betreff
Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295710]
Datum
28. Dezember 2023 14:00
An
Landesamt für Denkmalpflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann Anfragenr: 295710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295710/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann

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Landesamt für Denkmalpflege
Sehr geehrter Herr Biermann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte leiten Sie diese an das Archäologische Landesa…
Von
Landesamt für Denkmalpflege
Betreff
AW: [EXTERN] Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295710]
Datum
2. Januar 2024 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Sehr geehrter Herr Biermann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte leiten Sie diese an das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein weiter. Archäologisches Landesamt S-H Brockdorff-Rantzau-Str. 70 24837 Schleswig <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Telefon: 04621-38755 Mit freundlichen Grüßen