Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)

Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Eric Biermann
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei archäologischen Feldforsc…
An Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie Details
Von
Eric Biermann
Betreff
Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295711]
Datum
28. Dezember 2023 14:01
An
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann Anfragenr: 295711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295711/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Sehr geehrter Herr Biermann, Ihre Anfrage betrifft unseren Dokumentationsbereich, so dass ich Ihre Email an den e…
Von
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Betreff
AW: Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295711]
Datum
3. Januar 2024 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biermann, Ihre Anfrage betrifft unseren Dokumentationsbereich, so dass ich Ihre Email an den entsprechenden Abteilungsleiter weitergegeben habe. Dieser Kollege ist jedoch erst ab 08.01.2024 wieder im Dienst. Mit freundlichen Grüßen
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Sehr geehrter Herr Biermann, Ihre Anfrage betrifft die Rechtsfrage, ob und inwieweit an Dokumentationsunterlagen…
Von
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Betreff
Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)
Datum
10. Januar 2024 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biermann, Ihre Anfrage betrifft die Rechtsfrage, ob und inwieweit an Dokumentationsunterlagen (Bilder, Texte) und daraus resultierenden Forschungs-/Grabungsberichten anlässlich archäologischer Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) urheberrechtliche Nutzungsrechte an den entsprechenden Unterlagen entstehen. Dies betrifft eine Rechtsfrage, die in dieser Form nicht abschließend beantwortet werden kann. Eine allgemeine Aussage über das Entstehen von Urheber- und Nutzungsrechten trifft das Urhebergesetz, wobei dann wiederum die Umstände des Einzelfalls entscheiden, wie z.B. die Vorschrift des § 43 Urhebergesetz verdeutlicht. So ist hier entscheidend, ob und inwieweit ein Arbeitnehmer ein Werk „in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis“ geschaffen hat, eine Frage, die oft streitig beurteilt und nur unter Berücksichtigung aller Umstände eines Einzelfalls geklärt werden kann. Zudem hat das TLDA, da es selbst i.d.R. eigene Beschäftigte mit Ausgrabungen befasst, kein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, welches Ihre Fragen beantworten könnte. Ich muss Ihnen daher auf Ihre Anfrage eine Fehlmeldung erteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Eric Biermann
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Auskunft. Es mag sich um eine Spiztfindigkeit handeln, aber…
An Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie Details
Von
Eric Biermann
Betreff
AW: Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295711]
Datum
10. Januar 2024 19:10
An
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Auskunft. Es mag sich um eine Spiztfindigkeit handeln, aber Sie schreiben lediglich: "Zudem hat das TLDA (...) kein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, welches Ihre Fragen beantworten könnte." Dies war jedoch nicht die an Sie gerichtete Frage. Diese lautete wie folgt: "Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung." Dies beziehet sich ggf. auch auf ein einzelnes Gutachten, d.h. Singular. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eric Biermann Anfragenr: 295711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295711/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>