Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.

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  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
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Eric Biermann
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr…
An Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein Details
Von
Eric Biermann
Betreff
Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#297032]
Datum
13. Januar 2024 09:25
An
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann Anfragenr: 297032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297032/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Biermann, wir melden uns schnellst möglich bei Ihnen. Bitte haben Sie noch ein paar Tage Gedul…
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Sehr geehrter Herr Biermann, wir melden uns schnellst möglich bei Ihnen. Bitte haben Sie noch ein paar Tage Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Gutachten zu Nutzungsrechten Sehr geehrter Herr Biermann, nach eingehender Prüfung liegen uns im ALSH keine Gutac…
Von
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Betreff
Gutachten zu Nutzungsrechten
Datum
25. Januar 2024 07:22
Status
Warte auf Antwort
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13,5 KB


Sehr geehrter Herr Biermann, nach eingehender Prüfung liegen uns im ALSH keine Gutachten vor. Daher melde ich Ihnen eine Fehlanzeige. Hier ist noch etwas, was Sie möglicherweise interessieren dürfte: Anmerkungen zum Beitrag "Nutzung und Publikationsrechte an Grabungsdokumentationen - eine Übersicht zu den Regelungen der Denkmalpflegeämter in Deutschland: Die fehlende schleswig-Holsteinische Perspektive" https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/arch-inf/article/download/95253/90134). (S. 30) Mit freundlichen Grüßen