Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Eric Biermann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei archäologischen Feldforschun…
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
Eric Biermann
Betreff
Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295706]
Datum
28. Dezember 2023 13:54
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Eric Biermann Anfragenr: 295706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295706/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>
Eric Biermann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)“ vom 28.12.2023 (#295706)…
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
Eric Biermann
Betreff
AW: Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295706]
Datum
18. Februar 2024 08:59
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)“ vom 28.12.2023 (#295706) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eric Biermann
Eric Biermann
Sehr << Anrede >> zunächst einmal möchte ich Sie eindringlich darum bitten, Antworten auf meine Anfra…
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
Eric Biermann
Betreff
AW: Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG) [#295706]
Datum
21. Februar 2024 15:55
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst einmal möchte ich Sie eindringlich darum bitten, Antworten auf meine Anfrage nicht an meine private E-Mail-Adresse zu richten, sondern an die in Rahmen der Anfrage angegebene zu senden: <<E-Mail-Adresse>>. Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die auch an weitere Landesämter gerichtet und z.T. bereits beantwortet wurde, sei daher noch einmal wiederholt: „Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.“ Zur Präzisierung: Z.B. hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Jahr 1998 ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben: „Urheber- und Verwertungsrechte in der Bodendenkmalpflege. Rechtsgutachten erstattet im Auftrage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Westfälisches Museum für Archäologie – Amt für Bodendenkmalpflege von Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke, Münster Dezember 1998“. Die Frage lautet daher, ob Ihrem Hause dieses oder ähnliche Gutachten vorliegen. Mit der angeschlossenen Bitte um Zusendung, falls dies der Fall sein sollte. Die an meine private E-Mail-Adresse gesandte Antwort geht hingegen an der Thematik vorbei. Sie beziehen sich darin nicht auf die o.g. aktuelle Informationsfreiheitsanfrage, sondern ein Auskunftsersuchen nach DSGVO aus dem Jahr 2022 bzgl. personenbezogener Daten, daher einen komplett anderen Vorgang. Aus diesem Grunde werde ich an dieser Stelle auch nicht weiter auf den Inhalt eingehen. Dennoch sei darauf verwiesen, dass Ihre Anmerkung „wir verweisen auf unsere damalige Korrespondenz und bitten nun - auch im Interesse der Funktionsfähigkeit unserer Behörde - von weiteren Anfragen abzusehen“ kaum der Intention des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechen wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eric Biermann > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ > Anfragenr: 295706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295706/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>
Eric Biermann
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Eric Biermann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)“ [#295706]
Datum
22. Februar 2024 15:19
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295706/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die erfolgte Anwort (die Ihnen durch das LfDH im CC zugestellt wurde) nicht auf die tatsächlich gestellte Anfrage eingeht, sondern sich lediglich auf eine Anfrage zu personenbezogenen Daten aus dem Jahr 2022 bezieht. Eine Antwort auf die eigenliche, recht einfache Anfrage wurde nicht gegeben ("„Bei archäologischen Feldforschungen (Ausgrabungen, Prospektionen etc.) entstehen regelhaft Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen etc.) und daraus resultierende Forschungs-/Grabungsberichte. Liegen Ihnen Gutachten vor, welche die Nutzungsrechte (nach Urheberrecht) an den entsprechenden Unterlagen betreffen? Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Zusendung.“) Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann Anhänge: - 295706.pdf Anfragenr: 295706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295706/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Dr. Biermann, aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann ich Ih…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)“ [#295706]; mein Aktenzeichen: 90.24.35:0015/wz
Datum
26. März 2024 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Biermann, aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann ich Ihnen erst jetzt den Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen. Sie wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Nach § 89 Abs. 3 Satz 3 HDSIG steht ein Tätigwerden der Informationsfreiheitsbehörde in ihrem Ermessen. Nach Überprüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sehe ich keinen Handlungsbedarf durch meine Behörde. Zudem kann ich in der Antwort des Landesamts für Denkmalpflege keine Verstöße gegen den Vierten Teil des HDSIG feststellen. Offenbar dient der Informationsfreiheitsantrag rein wirtschaftlichen Interessen, vgl. § 82 Nr. 5 HDSIG. Sollten Sie der Auffassung sein, einen Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen zu haben, steht es Ihnen frei, Klage gegen das Landesamt für Denkmalpflege vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben, vgl. § 87 Abs. 5 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen

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Eric Biermann
Sehr << Anrede >> bitte erläutern Sie, aus welchem Grunde sie annehmen, meinerseits bestände ein "…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Eric Biermann
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Nutzungsrechten (nach UrhG)“ [#295706]; mein Aktenzeichen: 90.24.35:0015/wz [#295706]
Datum
26. März 2024 16:26
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte erläutern Sie, aus welchem Grunde sie annehmen, meinerseits bestände ein "rein wirtschaftliches Interesse an den Informationen" (§ 87 Abs. 5 HDSIG). Mit der Publikation archäologischer Fachartikel ist kein wirtschaftlicher Gewinn erzielbar. Die Frage nach dem Vorhandensein, ggf. der Zusendung eines Gutachten bzgl. der urheber- und nutzungsrechtlichen Aspekte dieser Publikationen - Hessen weicht in dieser Hinsicht von den anderen Bundesländern erheblich ab (vgl. z.B. https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/09/Dokumentationsrichtlinien_2022_Stand-20220926.pdf; S. 12; https://bodendenkmalpflege.lvr.de/media/bodendenkmalpflege/service/pdf_3/Grabungsrichtlinien_2020.pdf; S. 7) - ist unter dem Aspekt der Forschungsfreiheit rein wissenschaftlicher Natur. Falls ein oder mehrere Gutachten beim LfDH vorhanden sein sollten, könnten diese entscheidend zur Klärung beitragen. Wie bei Ihrem Kollegen aus Sachsen-Anhalt, mit Verweis auf die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder und ihrer Entschließung „Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!“ vom 17. Juni 2014, zu lesen ist: "Kritisch sind in der Praxis vielmehr die Fälle, in denen sich die (Rechts-)Auffassung der Verwaltung und die des Gutachters nicht decken. In diesen Konstellationen neigt die Verwaltung mitunter dazu, die Herausgabe eines Gutachtens unter Berufung auf entgegenstehende Urheberrechte des Gutachters zu verweigern. Eine entsprechende Vorgehensweise ist regelmäßig (...) rechtlich bedenklich" (https://informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/informationen/taetigkeitsberichte/tb-3/8-haeufige-fragestellungen/83-einsicht-in-gutachten-urheberrechte-des-gutachters/page). Jedenfalls sei zum Abschluss noch einmal betont, das meinerseits keinerlei wirtschaftliches Interesse, erst recht kein rein wirtschaftliches Interesse an den Informationen besteht. Mit der erneuten Bitte um Erläuterung und mit freundlichen Grüßen Dr. Eric Biermann Anfragenr: 295706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295706/