Gutachten zu Parkraumbewirtschaftungszonen des Bezirks Neukölln

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Gutachten bzw. Machbarkeitsstudien zu jeweils allen bewirtschafteten oder voraussichtlich bewirtschafteten Parkzonen des Bezirks. Das Stellplatzangebot sollte dabei aus dem Dokument hervorgehen, analog zu:
https://parkeninkreuzberg.de/PDF/180508%20LK%20Argus%20-%20Viktoriapark%20PRB%20Buergerversammlung.pdf
oder
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/dokumente/pdf-dateien/machbarkeitsstudie_carllegsied.pdf

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Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zu Parkraumbewirtschaftungszonen des Bezirks Neukölln [#214843]
Datum
11. März 2021 09:59
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten bzw. Machbarkeitsstudien zu jeweils allen bewirtschafteten oder voraussichtlich bewirtschafteten Parkzonen des Bezirks. Das Stellplatzangebot sollte dabei aus dem Dokument hervorgehen, analog zu: https://parkeninkreuzberg.de/PDF/180508%20LK%20Argus%20-%20Viktoriapark%20PRB%20Buergerversammlung.pdf oder https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/dokumente/pdf-dateien/machbarkeitsstudie_carllegsied.pdf
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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