Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid

alle Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid seit 2018 sowie den internen Schriftverkehr zu den jeweiligen Berichten
Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Gutachten zu…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid [#235959]
Datum
20. Dezember 2021 14:02
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid seit 2018 sowie den internen Schriftverkehr zu den jeweiligen Berichten Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 235959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235959/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in vorbezeichneter…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021
Datum
13. Januar 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
589,8 KB
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen unser Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 [#235959] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 [#235959]
Datum
25. Januar 2022 08:21
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid“ vom 20.12.2021 (#235959) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bezüglich Gebühren: Ich halte dennoch an dem Antrag fest, jedoch bitte ich um eine Prüfung, ob eine Reduzierung der Gebühren nach § 2 IFGGebV möglich wäre, da das öffentliche Interesse hoch ist. Außerdem bitte ich um eine Aufschlüsselung, wie sich die Gebühren zusammensetzen. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 235959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235959/
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre E-Mail vom 25.01.2022 [#235959] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre E-Mail vom 25.01.2022 [#235959]
Datum
25. Januar 2022 15:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
521,8 KB
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen unser Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihre E-Mail vom 25.01.2022 [#235959] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutac…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 25.01.2022 [#235959]
Datum
18. Mai 2022 14:18
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid“ vom 20.12.2021 (#235959) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesinstitut für Risikobewertung
Antw: AW: Ihre E-Mail vom 25.01.2022 [#235959] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit Bezug auf Ihre nachstehende E-…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Antw: AW: Ihre E-Mail vom 25.01.2022 [#235959]
Datum
18. Mai 2022 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail übersenden wir Ihnen rein vorsorglich nochmals unsere Benachrichtigung vom 07.04.2022 zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Zeichen: 235959 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, anliegend übersenden wir unser heutiges Schreiben zur Kenntni…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Zeichen: 235959
Datum
27. Mai 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, anliegend übersenden wir unser heutiges Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 [#235959] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in vorbe…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 [#235959]
Datum
28. Juni 2022 09:47
Status
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegenden Bescheid nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 [#235959] Sehr << Anrede >> vielen…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 [#235959]
Datum
8. Juli 2022 14:05
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Bevor ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid einlege, hätte ich jedoch noch Rückfragen und Anmerkungen: Mit Verweis auf §24 VwVfG bitte ich um Mitteilung der "anderen Institutionen", die Ihrer Auffassung nach verfügungsberechtigt sind. Zudem verweise ich darauf, dass bei Weitergabe der Infromation der Empfänger ebenfalls verfügungsbefugt sein kann (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 – 7 C 4/11 –, juris Rn. 27), unabhängig von der Urheberschaft. Liegt die Information dann bei mehreren Stellen vor, sind grundsätzlich beide Stellen zur Verfügung über die Information berechtigt (VG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2013 – 2 K 294.12 –, juris Rn. 63). Vor diesem Hintergrund kann ich Ihre Begründung, dass sie nicht verfügungsberechtigt seien, nicht nachvollziehen. Damit ich ggf. form- und fristgerecht Widerspruch einlegen kann, bitte ich Sie um eine kurze Rückmeldung in den nächsten zwei Wochen. Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 235959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235959/

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Antw: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 [#235959] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko,…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Antw: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2021 [#235959]
Datum
14. Juli 2022 14:32
Status
geschwärzt
700,2 KB
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegend unser Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen