Gutachten Zulässigkeit Schwerlastverkehr

Das Gutachten über die Zulässigkeit der Nutzung durch Schwerlastverkehr der Straße: Im Weiher in 55270 Essenheim.

Ein solches wurde laut Mitteilung der Ortsverwaltung erstellt.

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  • Datum
    28. Februar 2023
  • Frist
    4. April 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten Zulässigkeit Schwerlastverkehr [#271737]
Datum
28. Februar 2023 20:55
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten über die Zulässigkeit der Nutzung durch Schwerlastverkehr der Straße: Im Weiher in 55270 Essenheim.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ein solches wurde laut Mitteilung der Ortsverwaltung erstellt. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271737/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
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Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Februar 2023 20:55
Status
Warte auf Antwort

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u. a. Eingabe. Der LBM ist in Rheinland-Pfalz für d…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Gutachten Zulässigkeit Schwerlastverkehr [#271737]
Datum
2. März 2023 07:16
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
20,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u. a. Eingabe. Der LBM ist in Rheinland-Pfalz für das klassifizierte Straßennetz (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) zuständig. Da es sich jedoch bei der Straße „Im Weiher“ um eine Gemeindestraße handelt, möchten wir Sie bitten, sich an die Verbandsgemeinde Nieder-.Olm (auch als zuständige Verkehrsbehörde) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen