Gutachten zum "besonderen elektronischen Anwaltspostfach"
Alle vorliegenden Gutachten zum "besonderen elektronischen Anwaltspostfach", insb. den auf der ordentlichen Präsidentenkonferenz am 18.1.2018 erwähnten Testbericht der Firma Atos (Blackbox-Test vom 9. Mai 2016), die sich darauf beziehende Stellungnahme der Firma Capgemini sowie den Testbericht der Firma SEC Consult, welcher u.a. die Sicherheit des beA-Clients beleuchtet.
Ergebnis der Anfrage
Mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurde die Herausgabe aller drei angefragten Gutachten verweigert.
Neu haben wir erfahren, dass die Firma Capgemini nicht schriftliche Stellung genommen hat, sondern nur "zu dem Testergebnis keine Anmerkungen gemacht" hat (da nach Einschätzung von Capgemini kein Anlass, die Testergebnisse zu bezweifeln, bestand).
Anfrage abgelehnt
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Datum20. Januar 2018
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23. Februar 2018
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a-i3/BSI-Symposium 2018
20. und 21. März 2018
Zentrum für IT-Sicherheit Bochum
Leitthema
"Persönlichkeitsschutz im Zeichen der IT- (Un-) Sicherheit"
4 Themenblöcke aus technischer und rechtlicher Sicht :
* DSGVO und IT-Sicherheit
* Sicherheit in E-Government und E-Justice
* Persönlichkeitsschutz und IT-Regulierung
* Risiken und Sicherheit von Produkten für Verbraucher
https://www.a-i3.org/symposium-2018-2/