Gutachten zum Fahrlachtunnel

Anfrage an: Stadt Mannheim

Die beiden vollständigen Gutachten, die im Rahmen der Pressekonferenz vom 3. August und unter dem Internetbeitrag (https://www.mannheim.de/de/nachrichten/der-fahrlachtunnel-ist-vollgesperrt) als Entscheidungsgrundlage für die Sperrung des Fahrlachtunnels genannt wurden.

Eine Drittbeteiligung ist nicht erforderlich, denn schutzwürdige Interessen der Gutachter bestehen gemäß § 5 Abs. 4 LIFG nicht.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    94,80 Euro
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die beiden vollständigen…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zum Fahrlachtunnel [#226145]
Datum
4. August 2021 08:35
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die beiden vollständigen Gutachten, die im Rahmen der Pressekonferenz vom 3. August und unter dem Internetbeitrag (https://www.mannheim.de/de/nachrichten/der-fahrlachtunnel-ist-vollgesperrt) als Entscheidungsgrundlage für die Sperrung des Fahrlachtunnels genannt wurden. Eine Drittbeteiligung ist nicht erforderlich, denn schutzwürdige Interessen der Gutachter bestehen gemäß § 5 Abs. 4 LIFG nicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 4. August 2021. Ihre Anfrage is…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Antrag nach dem LIFG
Datum
24. August 2021 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 4. August 2021. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG; 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG; 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Wir sehen Anhaltspunkte dafür, dass betroffene Personen, u.a. die Gutachtenersteller, ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben können und werden daher das Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durchführen und den betroffenen Personen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang geben, sofern Sie Ihren Antrag weiterverfolgen möchten (siehe dazu sogleich). Eine Beantwortung wird dann innerhalb der Drei-Monats-Frist gemäß § 7 Absatz 7 Satz 2 LIFG erfolgen. Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird ein Verwaltungsaufwand - einschließlich des Beteiligungsverfahrens gemäß § 8 LIFG - von 6 angefangenen 15 Minuten prognostiziert, die bei einer Gebührenmessung nach der Verwaltungsgebührensatzung zugrunde zu legen ist. Eine zu erhebende Gebühr beträgt hiernach höchstens € 94,80. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen möchten. Bitte erklären Sie auch, inwieweit Ihre Daten an die betroffenen, zu beteiligenden Personen weitergegeben werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem LIFG [#226145] Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe den Antrag aufgrund des Kostenrisikos…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG [#226145]
Datum
1. Oktober 2021 15:55
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe den Antrag aufgrund des Kostenrisikos zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>