Gutachten zum Ultraschall-Gerät "mosquito" des Herstellers "Rhine Consulting Group BV"

Im ZDF-Magazin "Royale" vom 14.04.23 wird über das Ultraschall-Gerät "mosquito" des Herstellers "Rhine Consulting Group BV" berichtet.
Der Beitrag ist verfügbar unter:
https://rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/23/04/230414_2300_sendung144dis_zmr/1/230414_2300_sendung144dis_zmr_808k_p11v17.mp4

Der Hersteller beschreibt sein Gerät unter
https://www.antivandalismus.de/
wie folgt:
"
[...]
Mit Mosquito Hochton-Anlagen können Sie Schulhöfe, Spielplätze, Parkhäuser und ähnliche Anlagen zu bestimmten Zeiten vollautomatisch virtuell sperren, in dem der vom Mosquito gesendete Ton für Jugendliche unschädlich, aber sehr irritierend ist. So irritierend, dass sich die Jugendlichen in kürzester Zeit entfernen und den Bereich weiterhin meiden werden. Erwachsene über ca. 25 Jahren nehmen diese Töne nicht mehr wahr oder empfinden sie nicht als störend.

Es geht hierbei nicht Personen zu schädigen oder die Nutzung der Flächen komplett zu verhindern. Die Strategie ist lediglich, ab einer gewissen Uhrzeit die Flächen für Treffen, die zu Verunreinigungen oder zu Belästigungen und Vandalismus führen können, für Jugendliche uninteressant zu machen.
[...]
"

Und ferner unter:
https://www.antivandalismus.de/mosquito-gutachten.html
heißt es:
"
Alle Untersuchungen und Gutachten bestätigen, dass bei ordnungsgemässer Anwendung der Mosquito, keine gesundheitlichen Risken zu befürchten sind. Das holländische Innenministerium hat nach Überprüfung aller vorliegenden Testberiche ,durch einen unabhängingen Audiologen, dies den holländischen Gemeinden bestätigt.

Nach unserem Wissenstand gibt es keine Studien oder Gutachten, die das Gegenteil auch nur annäherend darstellen.
"

Im Beitrag des ZDF-Magazins heißt es jedoch:
"
[...]
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin testete das Gerät und schrieb in einem Gutachten, dass eine gesundheitliche Schädigung des Hörvermögens nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Störungen des Gleichgewichtssinns seien bekannt, außerdem Schwindel und Kopfschmerzen möglich."
[...]
"

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie das oben genannte Gutachten zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im ZDF-Magazin "Royale" vom…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zum Ultraschall-Gerät "mosquito" des Herstellers "Rhine Consulting Group BV" [#275981]
Datum
16. April 2023 20:28
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im ZDF-Magazin "Royale" vom 14.04.23 wird über das Ultraschall-Gerät "mosquito" des Herstellers "Rhine Consulting Group BV" berichtet. Der Beitrag ist verfügbar unter: https://rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/23/04/230414_2300_sendung144dis_zmr/1/230414_2300_sendung144dis_zmr_808k_p11v17.mp4 Der Hersteller beschreibt sein Gerät unter https://www.antivandalismus.de/ wie folgt: " [...] Mit Mosquito Hochton-Anlagen können Sie Schulhöfe, Spielplätze, Parkhäuser und ähnliche Anlagen zu bestimmten Zeiten vollautomatisch virtuell sperren, in dem der vom Mosquito gesendete Ton für Jugendliche unschädlich, aber sehr irritierend ist. So irritierend, dass sich die Jugendlichen in kürzester Zeit entfernen und den Bereich weiterhin meiden werden. Erwachsene über ca. 25 Jahren nehmen diese Töne nicht mehr wahr oder empfinden sie nicht als störend. Es geht hierbei nicht Personen zu schädigen oder die Nutzung der Flächen komplett zu verhindern. Die Strategie ist lediglich, ab einer gewissen Uhrzeit die Flächen für Treffen, die zu Verunreinigungen oder zu Belästigungen und Vandalismus führen können, für Jugendliche uninteressant zu machen. [...] " Und ferner unter: https://www.antivandalismus.de/mosquito-gutachten.html heißt es: " Alle Untersuchungen und Gutachten bestätigen, dass bei ordnungsgemässer Anwendung der Mosquito, keine gesundheitlichen Risken zu befürchten sind. Das holländische Innenministerium hat nach Überprüfung aller vorliegenden Testberiche ,durch einen unabhängingen Audiologen, dies den holländischen Gemeinden bestätigt. Nach unserem Wissenstand gibt es keine Studien oder Gutachten, die das Gegenteil auch nur annäherend darstellen. " Im Beitrag des ZDF-Magazins heißt es jedoch: " [...] Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin testete das Gerät und schrieb in einem Gutachten, dass eine gesundheitliche Schädigung des Hörvermögens nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Störungen des Gleichgewichtssinns seien bekannt, außerdem Schwindel und Kopfschmerzen möglich." [...] " Mein Anliegen: Bitte stellen Sie das oben genannte Gutachten zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275981/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
[Vorgang: 746468] IFG/UIG/VIG: Gutachten zum Ultraschall-Gerät mosquito des Herstellers Rhine Consulting Group BV …
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 746468] IFG/UIG/VIG: Gutachten zum Ultraschall-Gerät mosquito des Herstellers Rhine Consulting Group BV
Datum
11. Mai 2023 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
892,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie haben nach dem Gutachten zum Ultraschallstörgeräuschsender "Mosquito Ultrasonic" gefragt, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Jahr 2007 untersucht habe. Tatsächlich hat die BAuA im Auftrag des damaligen Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in 2007 eine messtechnische Untersuchung an einem Ultraschallstörgeräuschsender nach dem Produktsicherheitsgesetz durchgeführt. Dieses Gutachten ist nach Ablauf der Aussonderungsfrist nicht mehr in unserem Aktenbestand vorhanden. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen nur die angehängte Pressemitteilung zur Verfügung stellen, die noch aufgrund unserer längeren Pressearchivierung zur Verfügung steht. Diese enthält die wesentlichen Ergebnisse der damals durchgeführten Untersuchung. Zusätzlich finden Sie unter dem folgenden Link noch eine kleine Anfrage nebst Antwort aus dem Niedersächsischen Landtag zu ebendiesem Thema: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_2500/0501-1000/16-0827.pdf ( https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_2500/0501-1000/16-0827.pdf ) Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Ergebnisse gegebenenfalls nicht unmittelbar auf die heutige Situation übertragbar sind. Seit dem Jahr 2007 hat die BAuA keine Untersuchungen zu derartigen Ultraschallstörsendern durchgeführt, somit sind seit den genannten Ergebnissen mehr als 15 Jahre vergangen. Darüber hinaus wird im von Ihnen zitierten ZDF-Magazin "Royale" vom 14.04.23 Ultraschall-Gerät "mosquito" des Herstellers "Rhine Consulting Group BV" berichtet. In der dort zitierten Aussage aus dem Gutachten der BAuA wird ihrerseits auf einen Spiegel Beitrag vom 23.04.2008 Bezug genommen, in welchem vom Gerät "Mosquito" ohne nähere Geräte- oder Herstellerbezeichnung die Rede ist. Ob es sich also bei dem von Ihnen erfragten Gutachten um das besagte Gerät "Mosquito Ultrasonic" des benannten Herstellers handelt, kann leider nicht abschließend festgestellt werden. Unter Umständen stehen die begehrten Informationen noch bei dem Niedersächsischen Ministerium zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: [Vorgang: 746468] IFG/UIG/VIG: Gutachten zum Ultraschall-Gerät mosquito des Herstellers Rhine Consulting Group…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Vorgang: 746468] IFG/UIG/VIG: Gutachten zum Ultraschall-Gerät mosquito des Herstellers Rhine Consulting Group BV [#275981]
Datum
12. Mai 2023 09:40
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meines IFG-Antrags und Ihre sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275981/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>