Gutachten zum Verkehrsunfall mit Todesfolge am 22.3.2022 in der Parcusstraße/Kreuzung Bahnhofstraße Mainz

Am 22.3.2022 ereignete sich in Mainz in der Parcusstraße / Ecke Bahnhofstraße einen Verkehrsunfall, bei dem ein 63jähriger Fahrer eines Mercedes GLE beim Einbiegen aus der Bahnhofstraße in die Parcusstraße ein dreijähriges Mädchen überfuhr und tötete, das bei Fußgängergrün die Fußgängerquerung genutzt hatte, wobei es seiner Mutter folgte, die vorausgegangen war. Der SUV-Fahrer überfuhr das Mädchen mit der linken Seite seines Fahrzeugs, das heißt, das Mädchen hatte offenbar vorher direkt vor dem Auto die Straße überquert, war aber vom Autofahrer angeblich nicht gesehen worden. Anfang April 2024 wurde durch Presseberichterstattung bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Mainz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den SUV-Fahrer einstellte, da sie zur Auffassung gekommen sei, dass der Unfall "unvermeidlich" gewesen sei. Dabei bediente sich die Staatsanwaltschaft eines Gutachtens eines Sachverständigen.

Ich fordere die Staatsanwaltschaft auf, mir dieses Gutachten zukommen zu lassen. - Personennamen und sonstige Identifikatoren können selbstverständlich geschwärzt werden; es geht mir um die Rekonstruktion des Unfallhergangs.

Warte auf Antwort

  • Datum
    8. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Christian Geiselmann
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 22.3.2022 ereignete sich in Mai…
An Staatsanwaltschaft Mainz Details
Von
Christian Geiselmann
Betreff
Gutachten zum Verkehrsunfall mit Todesfolge am 22.3.2022 in der Parcusstraße/Kreuzung Bahnhofstraße Mainz [#305407]
Datum
8. April 2024 19:27
An
Staatsanwaltschaft Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 22.3.2022 ereignete sich in Mainz in der Parcusstraße / Ecke Bahnhofstraße einen Verkehrsunfall, bei dem ein 63jähriger Fahrer eines Mercedes GLE beim Einbiegen aus der Bahnhofstraße in die Parcusstraße ein dreijähriges Mädchen überfuhr und tötete, das bei Fußgängergrün die Fußgängerquerung genutzt hatte, wobei es seiner Mutter folgte, die vorausgegangen war. Der SUV-Fahrer überfuhr das Mädchen mit der linken Seite seines Fahrzeugs, das heißt, das Mädchen hatte offenbar vorher direkt vor dem Auto die Straße überquert, war aber vom Autofahrer angeblich nicht gesehen worden. Anfang April 2024 wurde durch Presseberichterstattung bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Mainz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den SUV-Fahrer einstellte, da sie zur Auffassung gekommen sei, dass der Unfall "unvermeidlich" gewesen sei. Dabei bediente sich die Staatsanwaltschaft eines Gutachtens eines Sachverständigen. Ich fordere die Staatsanwaltschaft auf, mir dieses Gutachten zukommen zu lassen. - Personennamen und sonstige Identifikatoren können selbstverständlich geschwärzt werden; es geht mir um die Rekonstruktion des Unfallhergangs.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Geiselmann Anfragenr: 305407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305407/ Postanschrift Christian Geiselmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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