Gutachten zur Abholzung an L 569 im Gartetal

Anfrage an: Landkreis Göttingen

Antrag nach dem NUIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gutachten zur Abholzung an der L 569 im Gartetal, über das das Göttinger Tageblatt am 28.01.2023 Seite 20 berichtet.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor:

Seit Wochen wird über dieses Thema umfangreich in Presse, Politik und Öffentlichkeit diskutiert, deshalb überwiegt das öffentlichen Interesses an der Bekanntgabe eventuelle Rechte der Gutachter.

Soweit personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen bekanntgegeben werden dürfen, erlaube ich Ihnen die Schwärzung dieser personenbezogenen Daten.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 5 Niedersächsischem Verwaltungskostengesetz vor. Zudem dürfte es sich um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft nach § 6 Absatz 2 Satz 2 NUIG handeln. Sollten trotzdem Kosten rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu zahlen.

Ich bitte um Auskunft in elektronischer Form (E-Mail).

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Gutachten des Ingenieurbüros mit Fotos des Hangs und Einschätzungen zur Steinschlaggefahr für die Landesstraße und zu Maßnahmen zur Hangsicherung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
Julian Ladisch
Antrag nach dem NUIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten zur Abholzung an der L 569 im Gar…
An Landkreis Göttingen Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Gutachten zur Abholzung an L 569 im Gartetal [#268945]
Datum
29. Januar 2023 01:40
An
Landkreis Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem NUIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten zur Abholzung an der L 569 im Gartetal, über das das Göttinger Tageblatt am 28.01.2023 Seite 20 berichtet. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor: Seit Wochen wird über dieses Thema umfangreich in Presse, Politik und Öffentlichkeit diskutiert, deshalb überwiegt das öffentlichen Interesses an der Bekanntgabe eventuelle Rechte der Gutachter. Soweit personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen bekanntgegeben werden dürfen, erlaube ich Ihnen die Schwärzung dieser personenbezogenen Daten. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 5 Niedersächsischem Verwaltungskostengesetz vor. Zudem dürfte es sich um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft nach § 6 Absatz 2 Satz 2 NUIG handeln. Sollten trotzdem Kosten rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu zahlen. Ich bitte um Auskunft in elektronischer Form (E-Mail). Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Julian Ladisch Anfragenr: 268945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268945/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Göttingen
Sehr geehrter Herr Ladisch, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 29.01.2023 nach dem Umweltinformationsgesetz (U…
Von
Landkreis Göttingen
Betreff
AW: Gutachten zur Abholzung an L 569 im Gartetal [#268945]
Datum
1. Februar 2023 15:50
Status
Warte auf Antwort
1,9 KB
18,9 KB
1,5 KB
smime.p7s
8,1 KB


Sehr geehrter Herr Ladisch, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 29.01.2023 nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Sie begehren die elektronische Übermittlung des beschriebenen Gutachtens. Dieses Gutachten liegt hier zwar vor, ist aber von der NLStBV beauftragt worden, weshalb die von Ihnen angesprochenen berührten Rechte Dritter mit dieser Behörde abzustimmen waren. Es bedarf einer Genehmigung von dieser Behörde zur Einsichtnahme in dieses Gutachten. Eine elektronische Übermittlung ist von dort aus explizit abgelehnt worden. Daher bitte ich Sie, sich direkt an die NLStBV (E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) zu wenden und die Angelegenheit direkt mit denen zu klären. Dies halte ich in dieser Sache nun für zielführender. Es handelt sich dabei ebenso um eine informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NUIG. Die NLStBV habe ich mit dieser Antwort ebenfalls in Kenntnis gesetzt, damit diese direkt informiert ist. Mit freundlichen Grüßen
Julian Ladisch
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
An Landkreis Göttingen Details
Von
Julian Ladisch
Via
Briefpost
Betreff
AW: Gutachten zur Abholzung an L 569 im Gartetal [#268945]
Datum
4. Februar 2023
An
Landkreis Göttingen
Status
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
Landkreis Göttingen
Ihr Widerspruch vom 04.02.2023 - Anfrage UIG (Gutachten) Sehr geehrter Herr Ladisch, ich nehme Bezug auf Ihren Wi…
Von
Landkreis Göttingen
Betreff
Ihr Widerspruch vom 04.02.2023 - Anfrage UIG (Gutachten)
Datum
17. Februar 2023 11:31
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,5 KB
image004.jpg
1,9 KB
image005.png
18,9 KB
smime.p7s
8,1 KB


Sehr geehrter Herr Ladisch, ich nehme Bezug auf Ihren Widerspruch vom 04.02.2023. Anbei übersende ich Ihnen das Gutachten wie gewünscht und gewähre Ihnen hiermit den Zugang zu den Umweltinformationen nach § 4 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG). Der Antrag vom 29.01.2023 wurde insofern fristgerecht unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 3 UIG bearbeitet. Ich gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit hiermit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Julian Ladisch
AW: Ihr Widerspruch vom 04.02.2023 - Anfrage UIG (Gutachten) [#268945] Sehr << Anrede >> für die schn…
An Landkreis Göttingen Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 04.02.2023 - Anfrage UIG (Gutachten) [#268945]
Datum
17. Februar 2023 22:22
An
Landkreis Göttingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für die schnelle Auskunft bedanke ich mich sehr. Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch Anfragenr: 268945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268945/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>