Gutachten zur Abholzung an L 569 im Gartetal
Antrag nach dem NUIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten zur Abholzung an der L 569 im Gartetal, über das das Göttinger Tageblatt am 28.01.2023 Seite 20 berichtet.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor:
Seit Wochen wird über dieses Thema umfangreich in Presse, Politik und Öffentlichkeit diskutiert, deshalb überwiegt das öffentlichen Interesses an der Bekanntgabe eventuelle Rechte der Gutachter.
Soweit personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen bekanntgegeben werden dürfen, erlaube ich Ihnen die Schwärzung dieser personenbezogenen Daten.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 5 Niedersächsischem Verwaltungskostengesetz vor. Zudem dürfte es sich um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft nach § 6 Absatz 2 Satz 2 NUIG handeln. Sollten trotzdem Kosten rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu zahlen.
Ich bitte um Auskunft in elektronischer Form (E-Mail).
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Gutachten des Ingenieurbüros mit Fotos des Hangs und Einschätzungen zur Steinschlaggefahr für die Landesstraße und zu Maßnahmen zur Hangsicherung.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Januar 2023
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1. März 2023
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