Gutachten zur Absicherung des Betriebsgeländes (TÜV Süd März 2022)

Anfrage an: Westfalenhalle GmbH

Bitte übersenden Sie mir das Gutachten zur Absicherung des Betriebsgeländes (TÜV Süd, März 2022)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westfalenhalle GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Absicherung des Betriebsgeländes (TÜV Süd März 2022) [#257965]
Datum
29. August 2022 08:38
An
Westfalenhalle GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir das Gutachten zur Absicherung des Betriebsgeländes (TÜV Süd, März 2022)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257965/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westfalenhalle GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüß…
Von
Westfalenhalle GmbH
Betreff
AW: Gutachten zur Absicherung des Betriebsgeländes (TÜV Süd März 2022) [#257965]
Datum
2. September 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Westfalenhalle GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 29. August 2022, in der Sie unter V…
Von
Westfalenhalle GmbH
Betreff
Gutachten zur Absicherung des Betriebsgeländes (TÜV Süd März 2022) [#257965]
Datum
23. September 2022 13:15
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 29. August 2022, in der Sie unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, das dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind) um Übersendung des Gutachtens zur Absicherung des Betriebsgeländes (TÜV Süd, März 2022) bitten. In gleicher Angelegenheit hat die mit einbezogene Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen die Frage des Anwendungsbereichs für uns verneint. Darüber hinaus hat der TÜV Süd einer Weitergabe des Gutachtens an Dritte nicht zugestimmt. Ihrem Wunsch können wir demnach nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen