Gutachten zur Ausländermaut

- das am Donnerstag von Herrn Dobrindt präsentierte Gutachten, das ihm bescheinigt, seine Berechnungen zur Ausländermaut seien plausibel und könnten sogar noch höher ausfallen,
- die Annahmen, welche diesem Gutachten zu Grunde liegen, also insbesondere die Prämissen, und Berechnungen, die in dem Gutachten bewertet werden (z.B. dass Dobrindt von jährlichen Nettoeinnahmen in Höhe von rund 520 Millionen Euro ausgeht),

wie berichtet auf Spiegel Online unter
http://m.spiegel.de/wirtschaft/soziales/a-1133918.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das am Donners…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Gutachten zur Ausländermaut [#20269]
Datum
9. Februar 2017 22:27
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das am Donnerstag von Herrn Dobrindt präsentierte Gutachten, das ihm bescheinigt, seine Berechnungen zur Ausländermaut seien plausibel und könnten sogar noch höher ausfallen, - die Annahmen, welche diesem Gutachten zu Grunde liegen, also insbesondere die Prämissen, und Berechnungen, die in dem Gutachten bewertet werden (z.B. dass Dobrindt von jährlichen Nettoeinnahmen in Höhe von rund 520 Millionen Euro ausgeht), wie berichtet auf Spiegel Online unter http://m.spiegel.de/wirtschaft/soziales/a-1133918.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az.: K 14 - VM 3447 Infrastrukturabgabe - Gutachten Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - VM 3447 Infrastrukturabgabe - Gutachten
Datum
13. Februar 2017 15:47
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen erbetene Gutachten ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur abrufbar: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/prognose-infrastrukturabgabe.html Mit freundlichen Grüßen