Gutachten zur Datenschutzrechtmäßigkeit von Microsoft Office365

Gutachten zur Datenschutzrechtmäßigkeit von Microsoft Office365 im Auftrag der IT-Dienstleistungszentren der Bundesländer, sofern es bereits vorliegt. Dieses wurde bereits im Jahr 2020 in Gremien des IT-Planungsrat angekündigt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 3 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Gutachten zur Datenschutzrechtmäßigkeit von Microsoft Office365 [#262621]
Datum
7. November 2022 09:18
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten zur Datenschutzrechtmäßigkeit von Microsoft Office365 im Auftrag der IT-Dienstleistungszentren der Bundesländer, sofern es bereits vorliegt. Dieses wurde bereits im Jahr 2020 in Gremien des IT-Planungsrat angekündigt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 262621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262621/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Sie beantragen die Überlassung des Gutachtens zur Datenschutzrechtmäßigkeit von Mi…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Gutachten zur Datenschutzrechtmäßigkeit von Microsoft Office365 [#262621]
Datum
29. November 2022 14:10
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Sie beantragen die Überlassung des Gutachtens zur Datenschutzrechtmäßigkeit von Microsoft Office365, das im Auftrag der IT-Dienstleistungszentren der Bundesländer erstellt wurde. Über Ihren Antrag kann ich aus folgenden Gründen nicht fristgerecht entscheiden. Das Gutachten liegt meinem Haus in einer Fassung vor, die als „Vertraulich – Nicht extern weiterleiten“ eingestuft ist, so dass es vermutlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthält. In diesem Fall wäre nach § 8 IFG NRW der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information auch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Vor einer möglichen Herausgabe muss das Gutachten daher auf darin enthaltene Betriebsgeheimnisse geprüft werden, die einer Herausgabe entgegenstehen würden oder zumindest Schwärzungen erfordern könnten. Nach § 6 Absatz 1 IFG NRW ist der Antrag weiter dann abzulehnen, wenn das Bekanntwerden der Information die Beziehungen zu einem anderen Bundesland beeinträchtigt. Das könnte hier deshalb der Fall sein, weil das Gutachten von allen Bundesländern (mit Ausnahme von Thüringen) gemeinsam beauftragt wurde. Vor einer möglichen Herausgabe wird daher auch eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern erforderlich. Schließlich bitten Sie, von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Die erforderliche inhaltliche Prüfung des Gutachtens sowie eine Abstimmung unter den Bundesländern wird aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, für den grundsätzlich Gebühren zu erheben sind. Entgegenstehende Gründe der Billigkeit sehe ich nicht. In welcher Höhe Gebühren anfallen werden, vermag ich nicht abzuschätzen. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auch vor dem Hintergrund der Gebührenpflicht aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Lennart Mühlenmeier
Guten Tag Frau Kames, vielen Dank für das angenehme Telefonat zuvor. Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: WG: Gutachten zur Datenschutzrechtmäßigkeit von Microsoft Office365 [#262621]
Datum
20. Dezember 2022 14:56
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Kames, vielen Dank für das angenehme Telefonat zuvor. Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst jetzt zurückmelde. Wir übernehmen die Gebühren für die hiesige Anfrage und halten somit an dem Antrag fest. Können Sie uns einen groben Zeithorizont nennen, im Rahmen dessen wir mit einer Beantwortung rechnen können? Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 262621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262621/

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag
Datum
14. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB