Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung

Anfrage an: Stadt Wernau (Neckar)

Die Kommunikation zwischen Gutachter (BIESKE UND PARTNER SÜD GMBH) und Stadtverwaltung/Eigenbetrieb.

Alle dem Gutachter von der Stadt zur Verfügung gestellten Daten.

Die in der Gemeinderatssitzung mündlich vorgestellte Kalkulation der Wasserpreise.

Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikat…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung [#236445]
Datum
29. Dezember 2021 18:23
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation zwischen Gutachter (BIESKE UND PARTNER SÜD GMBH) und Stadtverwaltung/Eigenbetrieb. Alle dem Gutachter von der Stadt zur Verfügung gestellten Daten. Die in der Gemeinderatssitzung mündlich vorgestellte Kalkulation der Wasserpreise. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236445/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Wernau (Neckar)
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG. Wir haben zum Einen beim Gu…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
WG: Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung [#236445]
Datum
27. Januar 2022 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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260,3 KB
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG. Wir haben zum Einen beim Gutachter angefragt, ob er mit der Veröffentlichung der Daten einverstanden ist. Seine Rückmeldung ist nachfolgend angehängt. Falls es Ihrerseits eine konkrete Fragestellung zum Schriftverkehr oder dem Gutachten gibt, würde ich Sie bitten, uns diese Fragestellung zu nennen. Anschließend werden wir klären, in welcher Art und in welchem Umfang der Schriftverkehr von Belange ist. Zum Anderen handelt es sich wie schon beim Strukturgutachten um Datensätze, die aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht für die Veröffentlichung auf einer frei zugänglichen Homepage freigegeben sind. Das Gutachten von Bieske und Partner sowie die Präsentation des Gutachtens sind jedoch in vollem Umfang im Ratsinformationssystem und auf der Homepage der Stadt Wernau abrufbar. Folgende Unterlagen wurden unsererseits für das Gutachten zur Verfügung gestellt: - Übersichtsplan Brunnenstandorte - Lagepläne und Grundrisse der Brunnenanlagen (Brunnenakte) - Niveaumessungen Brunnenanlagen - Brunnenbefahrungen (Videos und Protokolle) - Fotodokumentationen aller Brunnenanlagen - Lagepläne der Versorgungsleitungen - Wasserverbrauchsdaten Neckartal 2018-2021 - Wasserrechtliche Genehmigungen - Schriftverkehr Landratsamt und Gesundheitsamt im Rahmen des Strukturgutachtens - Strukturgutachten RBS wave - Versorgungsschema Wasserversorgung - Antrag und Genehmigung für den Rückbau der Brunnenanlagen samt Detailpläne und Schnitte - Aussagen zur hydraulischen Überrechnung zum möglichen Anschluss neuer Brunnen an das bestehende Versorgungsnetz Weiterhin hat sich der Gutachter selbst Unterlagen bei den entsprechenden Fachbehörden beschafft und dort auch ausführlich Rücksprache gehalten. Außerdem wurden seinerseits verschiedene Onlinefachportale zur hydrogeologischen Bewertung genutzt. Wie in seiner Nachricht erwähnt, haben die Fachbehörden einer Veröffentlichung oder einer Weitergabe der Unterlagen nicht zugestimmt. Die Kalkulation der Wasserpreise ist als Anlage zur Sitzungsvorlage der letzten Gemeinderatssitzung im Ratsinformationssystem öffentlich zugänglich und abrufbar. Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Herr Klein, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Informationsfreiheitsanfrage wurde nur unzureichend be…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung [#236445]
Datum
13. Februar 2022 20:49
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Klein, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Informationsfreiheitsanfrage wurde nur unzureichend beantwortet. Bitte stellen Sie umgehend die komplette Kommunikation zwischen Gutachter (BIESKE UND PARTNER SÜD GMBH) und Stadtverwaltung/Eigenbetrieb zu Verfügung. Eine Freigabe durch Dritte ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auf welcher Grundlage haben Sie ihm dieses eingeräumt? Falls Sie ggf doch eine gesetzliche Grundlage nennen können, teilen Sie mir bitte die Kommunikation umgehend geschwärzt mit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236445/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kosten…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung [#236445]
Datum
20. Februar 2022 15:53
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung“ vom 29.12.2021 (#236445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236445/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kosten…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung [#236445]
Datum
15. März 2022 19:07
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung“ vom 29.12.2021 (#236445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Stadt Wernau (Neckar)
Sehr Antragsteller/in das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) sowie das Umweltverwaltungs…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
AW: WG: Gutachten zur Eigenwasserversorgung und Kostenberechnung [#236445]
Datum
18. März 2022 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.jpg
260,3 KB
Sehr Antragsteller/in das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) sowie das Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (UVwG) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG, § 24 Abs. 1 UVwG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information bzw. Umweltinformationen beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG, § 25 i.V.m. § 23 Abs. 3 UVwG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nicht kostenfrei. Die Stadt Wernau sieht in einfachen Fällen i.d.R. von einer Kostenfestsetzung ab, müsste aber im vorliegenden Fall die Kosten für einen erhöhten Aufwand erheben. Der gesamte Schriftverkehr samt Anlagen hat einen Umfang von über 100 Seiten. Bei Ihrem Antrag handelt es sich demnach um keine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Da sichergestellt werden muss, dass der Zugang zu personenbezogenen Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 nur im gesetzlich vorgesehen Rahmen eingeräumt wird und mit hoher Wahrscheinlichkeit der Schutz geistigen Eigentums Ihrem Antrag entgegensteht, ist die Durchsicht und Prüfung jedes einzelnen Dokuments (Schriftstücke, Pläne, Gutachten, etc…) erforderlich. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind in einem aufwendigen Verfahren gegebenenfalls zu schwärzen. Daher müssten wir für die Bearbeitung Ihres Antrags nach unserer vorläufigen Schätzung Verwaltungskosten i.H.v. ca. 1.500 € erheben. Falls Sie weiterhin Interesse an der Verfolgung Ihres Antrags haben, teilen Sie uns dies bitte bis zum 25.03.2022 mit. Hierbei müsste im vorliegenden Fall ein Beteiligungsverfahren nach § 8 LIFG erfolgen (dies betrifft die im Rahmen des Vertrags beteiligten Unternehmen, Behörden und Kommunen). Die Frist zur Bereitstellung der Information würde sich auf bis zu drei Monate verlängern. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gutachter wie schon mitgeteilt bereits Gebrauch vom Persönlichkeitsrecht gemacht und der Weitergabe nicht zugestimmt hat. Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Aufforderung erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen, § 10 Abs. 2 Satz 2 LIFG. Zwischen Absendung dieser Information und dem Zugang der Erklärung der antragstellenden Person über die Weiterverfolgung des Antrags ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen gem. § 10 Abs. 2 Satz 3 LIFG gehemmt. Freundliche Grüße