Gutachten zur Einführung einer Sperrklausel in NRW

das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBG NRW) hat Prof. Dr. Stefan Grohs von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Erforderlichkeit
einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen beauftragt.

Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung des Gutachtens?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2018
  • Frist
    18. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
Alexander Trennheuser
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Alexander Trennheuser
Betreff
Gutachten zur Einführung einer Sperrklausel in NRW [#35223]
Datum
17. Dezember 2018 15:01
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen (MHKBG NRW) hat Prof. Dr. Stefan Grohs von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Erforderlichkeit einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen beauftragt. Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung des Gutachtens?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Trennheuser <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Trennheuser
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Trennhäuser, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2018, deren Eingang ich hiermit bes…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Gutachten zur Einführung einer Sperrklausel in NRW [#35223]
Datum
9. Januar 2019 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trennhäuser, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2018, deren Eingang ich hiermit bestätige. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt komme ich unaufgefordert wieder darauf zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Trennheuser, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 17. Dezem…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Gutachten zur Einführung einer Sperrklausel in NRW [#35223]
Datum
16. Januar 2019 09:34
Status
Sehr geehrter Herr Trennheuser, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 17. Dezember 2018 übermittele ich Ihnen auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 IFG NRW folgende Information: Das „Gutachten zur Untersuchung der Arbeitsweise von Räten/Kreistagen in Nordrhein-Westfalen mit Blick auf deren Funktionsfähigkeit“ ist im Rahmen eines Vergabeverfahrens, welches als Öffentliche Ausschreibung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde, vergeben worden. Den Zuschlag hat Herr Prof. Dr. Stephan Grohs, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer, erhalten. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens betragen 78.861,30 Euro brutto. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen