Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Medienberichten liegt der der Stadt Köln "seit März" ein Gutachten zur Einrichtung eine Badezone "auf eigener Gefahr" bzw. eine weitern Schwimmzone im Fühlinger See vor. [1]
Damit ich mir als Bürger ein eigenständiges Bild zur Rechtslage zum Fühlinger See bilden kann, bitte ich Sie mir folgende Unterlagen bzgl. diese Gutachtens zukommen zu lassen.
1) Den genauen Wortlaut (sowie gegebenenfalls erklärende Texte) zum Auftrag für die Begutachtung
2) Das Eingangsdatum des fertigen Gutachtens.
3) Soweit schon erfolgt - die Rückmeldungen der beteiligten Behörden zu dem Gutachten (Sportamt, Umweltamt etc)
4) Den Wortlaut des o.g. Gutachtens.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
[1]
https://www.rundschau-online.de/koeln/chorweiler/fuehlingen/koeln-badeverbot-fuer-fuehlinger-see-bleibt-bestehen-584357
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 280980
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