Gutachten zur Einstufung der von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnisse

Ich bitte hiermit um Übersendung des in Ihrem Hause erstellten Gutachtens, welches zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei den durch netzpolitik.org am 25. Februar 2015 und am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 Strafgesetzbuch handelt. Ausweislich der Erklärung des Generalbundesanwalts hat dieses Gutachten eine bedeutende Rolle für die Aufnahme von Ermittlungen durch seine Behörde gespielt. Angesichts des besonderen öffentlichen Interesses bitte ich um zeitnahe Bearbeitung meines Antrags

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  • Datum
    3. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
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Constantin Baron van Lijnden
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte hiermi…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Constantin Baron van Lijnden
Betreff
Gutachten zur Einstufung der von netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnisse [#10931]
Datum
3. August 2015 14:05
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte hiermit um Übersendung des in Ihrem Hause erstellten Gutachtens, welches zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei den durch netzpolitik.org am 25. Februar 2015 und am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 Strafgesetzbuch handelt. Ausweislich der Erklärung des Generalbundesanwalts hat dieses Gutachten eine bedeutende Rolle für die Aufnahme von Ermittlungen durch seine Behörde gespielt. Angesichts des besonderen öffentlichen Interesses bitte ich um zeitnahe Bearbeitung meines Antrags
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constantin Baron van Lijnden <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constantin Baron van Lijnden << Adresse entfernt >>
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