Gutachten zur Feststellung der Schulwegsicherheit im Bereich Burmesterschule
Im Sprengelbezirk Burmesterschule wurden Anträge auf ÖPNV-Karte für SchülerInnen in der Nähe der Ubahn-Haltestelle „Freimann“ abgelehnt.
Begründet wurde diese Ablehnung mit der mittlerweile begutachteten Nicht-Gefährlichkeit des Schulwegs, der unter 2000m liegt.
Bitte übersenden Sie mir dieses Gutachten.
Sollte dies nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten zu beantworten, wie der Weg als sicher beurteilt werden kann, obwohl
- rund um das Wohngebiets der U-Bahnhaltestelle das Parken auf Gehwegen zum Alltag gehört,
- am Übergang Heidemannstr laut öffentlicher Unfallstatistik regelmäßig Unfälle passieren,
- man das Depot eines der größten Busunternehmens der Region passiert und
- vor der Schule in der Burmesterstr eine Elterntaxizone vorherrscht, die gefährlich ist, inkl dem Parkplatz eines großen Baumarkts.
Teilen Sie mir bitte auch mit, welche Absicherungen auf dem Schulweg geplant sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Die persönliche Betroffenheit ergibt sich durch die Planung in den oben genannten Teil Freimanns zu ziehen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. August 2023
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26. September 2023
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