Gutachten zur Feststellung der Schulwegsicherheit im Bereich Burmesterschule

Im Sprengelbezirk Burmesterschule wurden Anträge auf ÖPNV-Karte für SchülerInnen in der Nähe der Ubahn-Haltestelle „Freimann“ abgelehnt.

Begründet wurde diese Ablehnung mit der mittlerweile begutachteten Nicht-Gefährlichkeit des Schulwegs, der unter 2000m liegt.

Bitte übersenden Sie mir dieses Gutachten.

Sollte dies nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten zu beantworten, wie der Weg als sicher beurteilt werden kann, obwohl
- rund um das Wohngebiets der U-Bahnhaltestelle das Parken auf Gehwegen zum Alltag gehört,

- am Übergang Heidemannstr laut öffentlicher Unfallstatistik regelmäßig Unfälle passieren,

- man das Depot eines der größten Busunternehmens der Region passiert und

- vor der Schule in der Burmesterstr eine Elterntaxizone vorherrscht, die gefährlich ist, inkl dem Parkplatz eines großen Baumarkts.

Teilen Sie mir bitte auch mit, welche Absicherungen auf dem Schulweg geplant sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Die persönliche Betroffenheit ergibt sich durch die Planung in den oben genannten Teil Freimanns zu ziehen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.


Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.


Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Sprengelbezirk Burmesterschule …
An Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Feststellung der Schulwegsicherheit im Bereich Burmesterschule [#286637]
Datum
22. August 2023 17:27
An
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Sprengelbezirk Burmesterschule wurden Anträge auf ÖPNV-Karte für SchülerInnen in der Nähe der Ubahn-Haltestelle „Freimann“ abgelehnt. Begründet wurde diese Ablehnung mit der mittlerweile begutachteten Nicht-Gefährlichkeit des Schulwegs, der unter 2000m liegt. Bitte übersenden Sie mir dieses Gutachten. Sollte dies nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten zu beantworten, wie der Weg als sicher beurteilt werden kann, obwohl - rund um das Wohngebiets der U-Bahnhaltestelle das Parken auf Gehwegen zum Alltag gehört, - am Übergang Heidemannstr laut öffentlicher Unfallstatistik regelmäßig Unfälle passieren, - man das Depot eines der größten Busunternehmens der Region passiert und - vor der Schule in der Burmesterstr eine Elterntaxizone vorherrscht, die gefährlich ist, inkl dem Parkplatz eines großen Baumarkts. Teilen Sie mir bitte auch mit, welche Absicherungen auf dem Schulweg geplant sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Die persönliche Betroffenheit ergibt sich durch die Planung in den oben genannten Teil Freimanns zu ziehen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. 
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
 Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286637/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. August 2023 17:27
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
„Informationsfreiheitssatzung; Ihre Anfrage vom 22.08.2023 "Gutachten zur Feststellung der Schulwegsicherhe…
Von
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport
Betreff
WG: "Gutachten zur Feststellung der Schulwegsicherheit im Bereich Burmesterschule" [#286637]
Datum
20. September 2023 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

„Informationsfreiheitssatzung; Ihre Anfrage vom 22.08.2023 "Gutachten zur Feststellung der Schulwegsicherheit im Bereich Burmesterschule [#286637]" Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 22.8.23 lautete: "Im Sprengelbezirk Burmesterschule wurden Anträge auf ÖPNV-Karte für SchülerInnen in der Nähe der Ubahn-Haltestelle „Freimann“ abgelehnt. Begründet wurde diese Ablehnung mit der mittlerweile begutachteten Nicht-Gefährlichkeit des Schulwegs, der unter 2000m liegt. Bitte übersenden Sie mir dieses Gutachten." Hierzu können wir Ihnen nach Rücksprache mit dem für die Erstellung des Gutachtens zuständigen Mobilitätsreferats (MOR) Folgendes mitteilen: Verkehrliche Gutachten werden vom MOR immer im Auftrag des Referats für Bildung und Sport (RBS) im konkreten Einzelfall erstellt. Dies bedeutet, dass in einem Gutachten grundsätzlich ein bestimmter Weg zur Schule geprüft wird. Es werden somit immer konkrete Wege von Wohnorten der Schüler*innen zu der Schule aufgezeigt. In vorliegendem Gutachten können somit nicht allgemein sämtliche potenziellen Gefahrenstellen in einem Schulsprengel abgelesen werden. Das Gutachten ist in Kopie beigelegt. Persönliche Daten wurden hierbei geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen