Gutachten zur Klimagruppe "Letzte Generation"

Nach einer Meldung des SPIEGEL gibt es ein Gutachten der Senatsjustizverwaltung zur Frage, ob die Klimagruppe "Letzte Generation" als eine kriminelle Vereinigung eingestuft wird.

"Die bisherige Verneinung des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden sei demnach nicht zu beanstanden, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung."
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-letzte-generation-gilt-nicht-als-kriminelle-vereinigung-a-6699f4dd-27aa-406a-983e-bb223c4d9ee8?sara_ref=re-so-app-sh

Ich möchte gerne dieses Prüfungsergebnis und die dazugehörigen Akten erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    7,50 Euro
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Mathias Schindler
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach e…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Gutachten zur Klimagruppe "Letzte Generation" [#284243]
Datum
19. Juli 2023 11:57
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einer Meldung des SPIEGEL gibt es ein Gutachten der Senatsjustizverwaltung zur Frage, ob die Klimagruppe "Letzte Generation" als eine kriminelle Vereinigung eingestuft wird. "Die bisherige Verneinung des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden sei demnach nicht zu beanstanden, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung." https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-letzte-generation-gilt-nicht-als-kriminelle-vereinigung-a-6699f4dd-27aa-406a-983e-bb223c4d9ee8?sara_ref=re-so-app-sh Ich möchte gerne dieses Prüfungsergebnis und die dazugehörigen Akten erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284243/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 19. Juli 2023 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. Juli 2023 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. Juli 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023 Ihr Antrag nach dem Informations- u…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023
Datum
29. September 2023 08:45
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023 Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
AW: Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023 [#284243] Guten Tag, << A…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023 [#284243]
Datum
12. Oktober 2023 09:29
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. September 2023. Ich habe aus der Presse entnommen, dass am 26. oder 27. September Mitgliedern im Abgeordnetenhaus und anderen Personen das entsprechende Dokument in einer geschwärzten Fassung zugeschickt wurde. Können Sie mir sagen, ob die Schwärzungen identisch zu der Fassung sind, die ich von Ihnen erhalten würde? Wenn ja, möchte ich anregen, die Gebühren entsprechend zu reduzieren, weil durch diese Übersendung einer solchen bereits geschwärzten Datei kein zusätzlicher Aufwand entstehen würde. Entsprechend Ihres Schreibens kann ich Ihnen mitteilen, dass ich meinen Antrag angesichts der anfallenden Verwaltungsgebühren beschränken möchte und auf die Einsicht in die zwei Leitzordner des Vorganges 4010/E/10/2022 verzichte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023 Ihr Antrag nach dem Informations- u…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023
Datum
20. Oktober 2023 08:21
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023 Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023 Bescheid mit Gutachten
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informations- und Freiheitsgesetz Berlin vom 19. Juli 2023
Datum
17. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen