Gutachten zur Oberstadtentwässerung

Das vollständige Gutachten inclusive aller möglicherweise vorhandenen Anhänge, auf Grundlage dessen im Dezernat III momentan umfangreiche Kanalbaumassnahmen inclusive Erstellung eines Wirbelfallschachtes geplant werden. (Siehe Sachstandsbericht von Herrn Klockhaus vor dem Ausschus für Klima- Umwelt- und Naturschutz von 24. Juni 2021)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Oberstadtentwässerung [#224805]
Datum
12. Juli 2021 10:36
An
Kommunalverwaltung Kleve
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vollständige Gutachten inclusive aller möglicherweise vorhandenen Anhänge, auf Grundlage dessen im Dezernat III momentan umfangreiche Kanalbaumassnahmen inclusive Erstellung eines Wirbelfallschachtes geplant werden. (Siehe Sachstandsbericht von Herrn Klockhaus vor dem Ausschus für Klima- Umwelt- und Naturschutz von 24. Juni 2021)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224805/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Kleve
Antwort der Behörde (verspätete positive Reaktion) Entschuldigung ob der verspäteten Antwort der Behörde, Zusendun…
Von
Kommunalverwaltung Kleve
Via
Briefpost
Betreff
Antwort der Behörde (verspätete positive Reaktion)
Datum
23. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Entschuldigung ob der verspäteten Antwort der Behörde, Zusendung des Gutachtens wird abgelehnt, Einsicht ist jedoch möglich. Ort und Termin wurden nicht vorgeschlagen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Oberstadtentwässerung“ vom 12.07.…
An Kommunalverwaltung Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Oberstadtentwässerung [#224805]
Datum
25. August 2021 14:16
An
Kommunalverwaltung Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Oberstadtentwässerung“ vom 12.07.2021 (#224805) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224805/
Kommunalverwaltung Kleve
Sehr Antragsteller/in die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Der § 5 (2) des Inform…
Von
Kommunalverwaltung Kleve
Betreff
Antwort: WG: Gutachten zur Oberstadtentwässerung [#224805]
Datum
25. August 2021 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Der § 5 (2) des Informationsfreiheitsgesetzes regelt, dass die von Ihnen erbetenen Informationen zugänglich gemacht werden sollen (z.B. in Form einer Akteneinsicht) D.h., ein Anspruch auf Übersendung z.B. von Planunterlagen und besteht nicht. Ich kann Ihnen jedoch anbieten, einen Termin bei mir im Hause zu vereinbaren, um die entsprechenden Unterlagen im Hause einzusehen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre positive Antwort auf meine Informationsfrage habe ich erhalten. Bitte teilen m…
An Kommunalverwaltung Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Gutachten zur Oberstadtentwässerung [#224805]
Datum
29. August 2021 15:53
An
Kommunalverwaltung Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre positive Antwort auf meine Informationsfrage habe ich erhalten. Bitte teilen mir Ort (Raumnummer) und Termin mit, wo und wann ich Akteneinsicht erhalten kann. Zeitlich bin ich völlig unabhängig. Optimal wäre ein Termin im Laufe der Arbeitswoche vom 30.08 bis zum 03.09.2021. Bitte schlagen Sie einen Zeitpunkt möglichst früh am jeweiligen Arbeitstag vor, damit ich meine Durchsicht noch am gleichen Tag abschliessen kann und kein Folgetermin notwendig wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224805/