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Gutachten zur Sicherheit des Daches auf Schloss Spangenberg

Eine Kopie des Gutachtens zur Sicherheit des Daches auf Schloss Spangenberg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Oktober 2015
  • Frist
    3. November 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kopie des Gu…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Sicherheit des Daches auf Schloss Spangenberg [#11513]
Datum
2. Oktober 2015 21:17
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kopie des Gutachtens zur Sicherheit des Daches auf Schloss Spangenberg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium der Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber weitergeleitet an die Zentrale des Landesb…
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
Gutachten zur Sicherheit des Daches auf Schloss Spangenberg
Datum
27. Oktober 2015 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber weitergeleitet an die Zentrale des Landesbetriebs Hessisches Immobilienmanagement in Wiesbaden <<E-Mail-Adresse>> bzw. Tel. 0611/89051-0). Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium der Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat Ihre Anfrage an uns weitergeleitet,…
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
AW: Gutachten zur Sicherheit des Daches auf Schloss Spangenberg [#11513]
Datum
10. November 2015 17:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat Ihre Anfrage an uns weitergeleitet, zu der wir wie folgt Stellung nehmen: Das von Ihnen angesprochene Gutachten behandelt ausschließlich bauliche Fragen und hat keinerlei Bezug zu den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes oder des Verbraucherinformationsgesetzes, so dass ein Anspruch auf Übersendung des Gutachtens nach den genannten Rechtsnormen nicht besteht. Die von uns in Auftrag gegebenen Gutachten sind ausschließlich zum internen Gebrauch bestimmt bzw. können nach Ermessen nur an Personen oder Stellen ausgehändigt werden, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Land Hessen oder von Amts wegen mit der betreffenden Liegenschaft befasst sind. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir nach Rücksprache mit dem HMdF von einer Übersendung des Gutachtens absehen werden. Informationen über das Schloss Spangenberg und seine künftige Nutzung können Sie gegebenenfalls den Presseberichten entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.