Gutachten zur Sprengung von Nord-Stream
Antrag nach dem IFG/UIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Gutachten, das die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines von einem Segelboot aus für möglich erklärt hat (siehe hierzu u.a. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nord-stream-anschlag-expertengutachten-stuetzt-die-spur-zur-andromeda-a-761602f2-330e-4946-a145-65744ae1b156).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
Hinderungsgründe i.S.v. § 3 IFG sollten dieser Anfrage nicht entgegen stehen, da Ihre Behörde selbst die Presse über das Gutachten informierte bzw. solche Hinderungsgründe seit den Veröffentlichungen in der Presse obsolet geworden sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Antrag wurde abgelehnt
(Nachdem zwischenzeitlich bekannt wurde, daß thermonukleare Explosionen (Sprengkraft mindestens 150 t, wahrscheinlicher 4-5 kt) die Leitungen zerstört haben, ist das Gutachten sowieso hinfällig geworden.)
Anfrage abgelehnt
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Datum21. Juni 2023
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25. Juli 2023
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