Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht

Das Gutachten Ihres Ministeriums zur verfassungsrechtlichen Unzulässigkeit eines weiteren Festhaltens an der Maskenpflicht im Hinblick auf die angeblich nicht länger bestehende Überlastungsgefahr des Gesundheitswesens, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von Herrn Buschmann laut Herrn Lauterbach (gestriger Auftritt bei Markus Lanz) erhalten haben soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten Ihr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht [#245643]
Datum
6. April 2022 01:40
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten Ihres Ministeriums zur verfassungsrechtlichen Unzulässigkeit eines weiteren Festhaltens an der Maskenpflicht im Hinblick auf die angeblich nicht länger bestehende Überlastungsgefahr des Gesundheitswesens, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von Herrn Buschmann laut Herrn Lauterbach (gestriger Auftritt bei Markus Lanz) erhalten haben soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245643/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, sollte Herr Lauterbach das Gutachten nicht von Ihrem Ministerium übergeben bekomme…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht [#245643]
Datum
15. April 2022 18:52
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sollte Herr Lauterbach das Gutachten nicht von Ihrem Ministerium übergeben bekommen, sondern von Herrn Buschmann bzw. Mitarbteidenden Ihres Ministeriums nur eine mündliche Zusammenfassung der rechtlichen Einschätzung erhalten haben, senden Sie mir bitte dennoch das Gutachten bzw. die der mündlichen Zusammenfassung der rechtlichen Einschätzung zugrundeliegende, schriftliche Ausarbeitung Ihres Ministeriums zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245643/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 277/2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht [#245643]
Datum
19. April 2022 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 277/2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 6. April 2022 übersende ich Ihnen das beiliegende Dokument. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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