Gutachten zur weiteren Ausbaggerung von Garzweiler II

die folgenden Gutachten, in denen das weitere Ausbaggern von Garzweiler II und somit die Zerstörung Lützeraths begründet wird,
- das Gutachten des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung (BET) zur Modellierung des Strommarktes
- das Gutachten von Fuminco zum möglichen Verbleib von Lützerath
- das Gutachten von Ahu zur Stabilität einer Lützerath-Landzunge

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur weiteren Ausbaggerung von Garzweiler II [#260815]
Datum
13. Oktober 2022 19:24
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die folgenden Gutachten, in denen das weitere Ausbaggern von Garzweiler II und somit die Zerstörung Lützeraths begründet wird, - das Gutachten des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung (BET) zur Modellierung des Strommarktes - das Gutachten von Fuminco zum möglichen Verbleib von Lützerath - das Gutachten von Ahu zur Stabilität einer Lützerath-Landzunge
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260815/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Beantwortung der Anfrage 260815 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie das Antwortschreib…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Beantwortung der Anfrage 260815
Datum
17. Oktober 2022 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage 260815 vom 13. Oktober 2022. Mit freundlichen Grüßen