Gutachten zur Zeugenladung Edward Snowdens

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Zeugelandung von Edward Snowden sowie einer etwaigen Aufenthaltsgenehmigung, welches unter anderem Die Welt [1] und die Süddeutsche Zeitung [2] zitieren.

Siehe:
[1] http://www.welt.de/politik/deutschland/article121315480/Wie-Zeuge-Snowden-in-Deutschland-aussagen-koennte.html
[2] http://www.sueddeutsche.de/politik/geplanter-nsa-untersuchungsausschuss-snowden-koennte-in-deutschland-aussagen-1.1806786

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2013
  • Frist
    3. Dezember 2013
  • 2 Follower:innen
Torben Reichert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Torben Reichert
Betreff
Gutachten zur Zeugenladung Edward Snowdens
Datum
30. Oktober 2013 06:34
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Zeugelandung von Edward Snowden sowie einer etwaigen Aufenthaltsgenehmigung, welches unter anderem Die Welt [1] und die Süddeutsche Zeitung [2] zitieren. Siehe: [1] http://www.welt.de/politik/deutschland/article121315480/Wie-Zeuge-Snowden-in-Deutschland-aussagen-koennte.html [2] http://www.sueddeutsche.de/politik/geplanter-nsa-untersuchungsausschuss-snowden-koennte-in-deutschland-aussagen-1.1806786
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Torben Reichert
Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert

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Deutscher Bundestag
Ihre E-Mail vom 30. Oktober 2013 Sehr geehrter Herr Reichert, zu Ihrem Antrag per E-Mail vom 30. Oktober 2013 übe…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-Mail vom 30. Oktober 2013
Datum
13. November 2013 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
284,1 KB
Sehr geehrter Herr Reichert, zu Ihrem Antrag per E-Mail vom 30. Oktober 2013 übersende ich Ihnen den im Anhang befindlichen Bescheid vom 12. November 2013. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Kristen