Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld

- Alle Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen der Stadt Bielefeld zur rechtlichen Gültigkeit des Radentscheids Bielefeld

- Sämtliche interne Kommunikation (insbesondere E-Mail, insbesondere Rechtsamt) zur rechtlichen Gültigkeit des Radentscheids Bielefeld (persönliche Daten können geschwärzt sein)

- in elektronischer/gescannter Form

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld [#187035]
Datum
19. Mai 2020 09:39
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen der Stadt Bielefeld zur rechtlichen Gültigkeit des Radentscheids Bielefeld - Sämtliche interne Kommunikation (insbesondere E-Mail, insbesondere Rechtsamt) zur rechtlichen Gültigkeit des Radentscheids Bielefeld (persönliche Daten können geschwärzt sein) - in elektronischer/gescannter Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187035 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Bestätigung des Erhalts meines IFG-Antrags zur Zulässigkeit des "R…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld [#187035]
Datum
8. Juni 2020 10:55
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Bestätigung des Erhalts meines IFG-Antrags zur Zulässigkeit des "Radentscheid Bielefeld" vom 19. Mai 2020. "bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen der Stadt Bielefeld zur rechtlichen Gültigkeit des Radentscheids Bielefeld - Sämtliche interne Kommunikation (insbesondere E-Mail, insbesondere Rechtsamt) zur rechtlichen Gültigkeit des Radentscheids Bielefeld (persönliche Daten können geschwärzt sein) - in elektronischer/gescannter Form" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187035
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte erneut um Empfangsbestätigung. Ich weise zusätzlich ausdrücklich darauf hi…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld [#187035]
Datum
10. Juni 2020 11:55
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte erneut um Empfangsbestätigung. Ich weise zusätzlich ausdrücklich darauf hin, dass ich insbesondere das vollständige Gutachten des Prof. Dr. Harald Hofmann erhalten möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187035
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere an meine IFG-Anfrage. Die Frist läuft morgen aus. Mit freundlichen Grü…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld [#187035]
Datum
22. Juni 2020 09:11
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere an meine IFG-Anfrage. Die Frist läuft morgen aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187035/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld“ [#187035] [#187035]
Datum
23. Juni 2020 09:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187035/ Die Behörde antwortet mir nicht. Ich habe mehrfach um Empfangsbestätigung gebeten. Nun ist die IFG-Frist abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 187035.pdf Anfragenr: 187035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187035/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Rade…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld“ [#187035] [#187035]
Datum
10. Juli 2020 11:42
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld“ vom 19.05.2020 (#187035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187035/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.3-5698/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.05.2020 an die St…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-5698/20 Akteneinsicht zum „Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld“
Datum
21. Juli 2020 08:18
Status
209.2.3.2.3-5698/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.05.2020 an die Stadt Bielefeld auf Akteneinsicht zum „Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld“ Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Bielefeld mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 19.05.2020 verweise ich auf das beigefügte Schreiben. Mit freun…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld
Datum
23. Juli 2020 14:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 19.05.2020 verweise ich auf das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich freue mich, dass mein Antrag inzwischen bearbeitet werden konnte. Mein Antrag u…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld [#187035]
Datum
23. Juli 2020 14:54
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich freue mich, dass mein Antrag inzwischen bearbeitet werden konnte. Mein Antrag umfasste diesen Teil, der durch bisher nicht beantwortet wurde: "Sämtliche interne Kommunikation (insbesondere E-Mail, insbesondere Rechtsamt) zur rechtlichen Gültigkeit des Radentscheids Bielefeld (persönliche Daten können geschwärzt sein) - in elektronischer/gescannter Form Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187035/
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich erhalten. Eine Antwort wird urlaubsbedingt jedoch frühestens…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld [#187035]
Datum
27. Juli 2020 15:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich erhalten. Eine Antwort wird urlaubsbedingt jedoch frühestens in der 33. Kalenderwoche erfolgen können. Ich bitte hinsichtlich dieser Verzögerung um Verständnis, verweise jedoch auch auf die einmonatige Bearbeitungsfrist i. S. d. § 5 II S. 1 IFG NRW. Ihr Antrag wurde mir durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen erst am 21.07.2020 zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist kein Problem. Zur internen Aufarbeitung möchte ich darauf hinweisen, dass …
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld [#187035]
Datum
27. Juli 2020 15:19
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist kein Problem. Zur internen Aufarbeitung möchte ich darauf hinweisen, dass meine E-Mails an <<E-Mail-Adresse>> versendet wurden. (relay=mail.fsp-bielefeld.de) Technische Informationen: May 19 09:39:47 mail postfix/smtp[25047]: 809941B63759: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mail.fsp-bielefeld.de[91.194.108.54]:25, delay=2, delays=0.11/0/0.81/1.1, dsn=2.0.0, status=sent (250 ok: Message 16861434 accepted) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187035/

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in der stellvertretende Datenschutzbeauftragte hatte Ihnen in dieser Angelegenheit berei…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Gutachten/Untersuchungen/Einschätzungen zum Radentscheid Bielefeld
Datum
24. August 2020 10:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der stellvertretende Datenschutzbeauftragte hatte Ihnen in dieser Angelegenheit bereits mit Mail vom 23.7.2020 geantwortet (s. Anlage). Im Nachgang baten Sie ergänzend darum, Ihnen "sämtliche interne Kommunikation (insbesondere E-Mail, insbesondere Rechtsamt) zur rechtlichen Gültigkeit des Radentscheids Bielefeld (persönliche Daten können geschwärzt sein) - in elektronischer/gescannter Form" noch zu übersenden. Dazu nehme ich wie folgt Stellung: Zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Radentscheid Bielefeld hat die Stadt Bielefeld - wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde - ein externes Gutachten eines unabhängigen Lehrbeauftragten einer Hochschule in Auftrag gegeben. Das Gutachten ist auch öffentlich auf der Internetseite der Stadt Bielefeld https://www.bielefeld.de/ unter Ratsinformationen https://anwendungen.bielefeld.de/bi/si0057.asp?__ksinr=6285 einsehbar. Ich füge Ihnen das Gutachten von Prof. Dr. Hofmann zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Radentscheid gerne auch noch einmal als Anlage bei. Aufgrund der Beauftragung eines externen Gutachters gibt es keine interne Korrespondenz zur Gültigkeit bzw. Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Radentscheid. Die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde intern lediglich mündlich kommuniziert. Zwischenzeitlich hat die Stadt Bielefeld mit den Vertretern des Bürgerbegehrens einen Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wurde am 25.6.2020 unterzeichnet. Damit hat sich eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auch erledigt. Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 18.6.2020 mit dem Thema Bürgerbegehren zum Radentscheid unter den TOP 5 und 6 befasst. Im Ratsinformationssystem der Stadt Bielefeld finden Sie unter dem oben angegebenen Link neben dem Gutachten von Prof. Dr. Hofmann zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Radentscheid auch den inzwischen abgeschlossenen Vertrag, das ergänzende Gutachten von Prof. Dr. Hofmann zu den Befugnissen der Vertreter des Bürgerbegehrens sowie die Beantwortung der Anfragen der FDP-Ratsgruppe zu dieser Thematik. Damit liegen Ihnen die beantragten Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen