Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr
geehrt<< Anrede >>
Sie schreiben:
> Ihre ursprüngliche Anfrage liegt in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz nicht vor
Es ist bedauerlich, dass meine Anfrage #11081 vom 17.08.2015 in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz nicht auffindbar ist. Hier die vollständige Anfrage #11081.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Medien [2] ist zu entnehmen, dass die Ergebnisse eines Gutachtens erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn von Staatsbediensteten, die Strafverfolgung bzw. die Straffreiheit von BürgerInnen sowie auf den Schutz der Pressefreiheit haben können.
Des Weiteren habe ich der Website der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz [5] entnommen, dass die Medienpolitik ein thematischer Schwerpunkt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ist. Ich bitte um Zusendung von Dokumenten, die nachvollziehbar machen, ob ihre Behörde angesichts aktueller Umstände [1], [4] einen Handlungsbedarf sieht, damit im Allgemeinen und insbesondere im Bereich Medienpolitik:
a) gewisse Qualitätsstandards bei der Vergabe von Gutachtenaufträgen und Erstellung von Gutachten, bei der Handhabung von Gutachtenergebnissen etabliert und eingehalten werden
b) sowie eine politische Einflussnahme beim Umgang mit den Gutachten eingedämmt wird.
[1] Gutachterrepublik Deutschland, 08.08.2015 -
http://gutachterrepublik-deutschland.sprechrun.de/?id=2684#c3166
[2] Maas versetzt Range in den Ruhestand, 04.08.2015 -
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-08/justizminister-maas-versetzt-generalbundesanwalt-range-in-ruhestand
[3] Range beklagt Einflussnahme der Politik - Maas lässt Gutachten zu “
Netzpolitik.org“ stoppen, 04.08.2015 -
http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/Range-beklagt-Einflussnahme-der-Politik-Maas-laesst-Gutachten-zu-Netzpolitik-org-stoppen;art410924,8052016
[4] Wie die neue Medienordnung Deutschlands und Europas Zukunft prägen wird, 27.02.2015 -
http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de/?id=2429
[5] Medienpolitik -
http://www.rlp.de/de/landesregierung/staatskanzlei/medienpolitik/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall
<<E-Mail-Adresse>>