Gute wissenschaftliche Praxis an der RWTH

Wie viele Verdachtsfälle, die gegen die „gute wissenschaftliche Praxis“ verstoßen, wurden den Vertrauenspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der RWTH in den Jahren 2015 bis 2017 bekannt? Bitte zählen Sie die Fallzahlen nach Jahren getrennt auf.
Bei wie vielen Fällen verhärtete sich der Verdacht und Wissenschaftler*innen wurden einer schlechten wissenschaftlichen Praxis überführt? Bitte zählen Sie die Fallzahlen nach Jahren getrennt auf.
Welche Folgen hatten diese Fälle für die betroffenen Wissenschaftler*innen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gute wissenschaftliche Praxis an der RWTH [#27124]
Datum
18. März 2018 13:25
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Verdachtsfälle, die gegen die „gute wissenschaftliche Praxis“ verstoßen, wurden den Vertrauenspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der RWTH in den Jahren 2015 bis 2017 bekannt? Bitte zählen Sie die Fallzahlen nach Jahren getrennt auf. Bei wie vielen Fällen verhärtete sich der Verdacht und Wissenschaftler*innen wurden einer schlechten wissenschaftlichen Praxis überführt? Bitte zählen Sie die Fallzahlen nach Jahren getrennt auf. Welche Folgen hatten diese Fälle für die betroffenen Wissenschaftler*innen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
IFG-Anfrage zu guter wissenschaftlicher Praxis Mein Zeichen: 345/18 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte öffnen …
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
IFG-Anfrage zu guter wissenschaftlicher Praxis
Datum
13. April 2018 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
smime.p7s
5,8 KB


Mein Zeichen: 345/18 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte öffnen Sie das angehängte Dokument. Mit freundlichem Gruß