Gutscheine für Sachleistungen

Ich arbeite in einem Supermarkt und es kam ein Kunde mit 2 Gutscheinen a 50.50 Euro. Die Gutscheinnummern sind 2 mal die gleichen Nummern. Kann das sein? Mir wurde mitgeteilt, das nur laufende Gutscheinnummer rausgegeben werden. Das zuständige Jobcenter hat sich dafür aber weiter nicht interessiert, ob eventuell ein Betrug vorliegt. Ich muss schwer für mein Lohn arbeiten und möchte den Betrug unterbinden falls es einer ist. Ich bitte Sie, um Klärung. Zuständiges Jobcenter Bad Freienwalde. Meine Diensttelefonnummer lautet 03344150442.
Mit freundlichen Grüssen
Krause

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    9. Oktober 2016
  • Frist
    11. November 2016
  • Ein:e Follower:in
Jana Krause
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich arbeite in e…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Jana Krause
Betreff
Gutscheine für Sachleistungen [#18040]
Datum
9. Oktober 2016 11:50
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich arbeite in einem Supermarkt und es kam ein Kunde mit 2 Gutscheinen a 50.50 Euro. Die Gutscheinnummern sind 2 mal die gleichen Nummern. Kann das sein? Mir wurde mitgeteilt, das nur laufende Gutscheinnummer rausgegeben werden. Das zuständige Jobcenter hat sich dafür aber weiter nicht interessiert, ob eventuell ein Betrug vorliegt. Ich muss schwer für mein Lohn arbeiten und möchte den Betrug unterbinden falls es einer ist. Ich bitte Sie, um Klärung. Zuständiges Jobcenter Bad Freienwalde. Meine Diensttelefonnummer lautet 03344150442. Mit freundlichen Grüssen Krause
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jana Krause <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jana Krause

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