Gutscheinvergabe im Jobcenter Hagen und die zugehörigen Bearbeitungskosten

Anfrage an: Jobcenter Hagen

Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klar gestellt , dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat.

Bitte benennen Sie mir

1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013,
2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge
3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2014
  • Frist
    11. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das SGB II regel…
An Jobcenter Hagen Details
Von
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Betreff
Gutscheinvergabe im Jobcenter Hagen und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6387]
Datum
10. Mai 2014 15:27
An
Jobcenter Hagen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klar gestellt , dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat. Bitte benennen Sie mir 1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013, 2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge 3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Hagen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrer Anfrage vom 10.05.2014 begehrten Sie Informationen zu Gutscheinver…
Von
Jobcenter Hagen
Betreff
140519_Ihre Anfrage: Gutscheinvergabe im Jobcenter Hagen und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6387]
Datum
19. Mai 2014 12:20
Status
Warte auf Antwort
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631 Bytes


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrer Anfrage vom 10.05.2014 begehrten Sie Informationen zu Gutscheinvergaben und deren Bearbeitungskosten im Jobcenter Hagen. Diese Informationen können Ihnen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Jobcenter Hagen verfügt nicht über derartige Statistiken. Eine solche Auswertung ist auch technisch hier im Hause nicht möglich, da nicht alle Gutscheine über das Auszahlungsprogramm A2LL erstellt werden. Es ist hier auch nicht bekannt, ob die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Aufgaben zur Statistikerstellung und dem Berichtswesen nach §53 SGB II über die von Ihnen angefragten Informationen verfügt. Bitte wenden Sie sich dahingehend an die dafür zuständige Behörde. In diesem Fall wäre es der Statistik-Service-West bei der Regionaldirektion NRW in Düsseldorf. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir einen anhang gesendet den ich leider nicht öffnen kann. Bisse sein s…
An Jobcenter Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 140519_Ihre Anfrage: Gutscheinvergabe im Jobcenter Hagen und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6387]
Datum
28. Juni 2014 12:33
An
Jobcenter Hagen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir einen anhang gesendet den ich leider nicht öffnen kann. Bisse sein sie so gut und übersenden mir diesen noch einmal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>