Gutscheinvergabe im Jobcenter Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten

Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klar gestellt , dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat.

Bitte benennen Sie mir

1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013,
2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge
3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2014
  • Frist
    11. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
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Betreff
Gutscheinvergabe im Jobcenter Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6389]
Datum
10. Mai 2014 15:33
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das SGB II regelt in § 24 die abweichende Erbringung von Leistungen. Ausdrücklich wird klar gestellt , dass die Bargeldleistung Vorrang vor Sachleistungen hat. Bitte benennen Sie mir 1. die Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005-2013, 2. wenn möglich mit der jeweiligen Stückelung der Einzelbeträge 3. benennen Sie die Anzahl der Leistungsberechtigten denen 2005-2013 jeweils Gutscheine zugewiesen wurden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutscheinvergabe im Jobcenter Landkreis E…
An Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
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Betreff
AW: Gutscheinvergabe im Jobcenter Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6389]
Datum
4. Juli 2014 10:03
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gutscheinvergabe im Jobcenter Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten" vom 10.05.2014 (#6389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Sehr geehrter Herr Antragsteller, Ihr Antrag vom 10. Mai 2014 auf Auskunft nach § 1 des Informationsfreiheitsge…
Von
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
Antw: AW: Gutscheinvergabe im Jobcenter Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6389]
Datum
8. Juli 2014 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller, Ihr Antrag vom 10. Mai 2014 auf Auskunft nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wird abgelehnt. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat grundsätzlich jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Behörden des Landes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Bei der von Ihnen begehrten Auskunft müsste es sich um amtliche Informationen i.S.d. § 3 IFG NRW handeln. Nach der Legaldefinition des § 3 IFG NRW sind Informationen im Sinne dieses Gesetzes alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen. Die begehrten Informationen müssen somit zugänglich sein. Vorgesehen ist im IFG NRW allein der Zugang zu dem konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand. Eine Information ist im Sinne der vorgenannten Vorschriften vorhanden, wenn sie bzw. ihr Informationsträger tatsächlich für eine gewisse Dauer, jedenfalls im Zeitpunkt des Informationszugangs, bei der informationspflichtigen Stelle vorliegt (vgl. Schoch, IFG-Kommentar, § 2 Rn. 31 ff m.w.A.). Bei den von Ihnen geforderten Auskünften zu der Anzahl der ausgestellten Gutscheine in den Jahren 2005 bis 2013 mit der jeweiligen Stücklung der Einzelbeträge sowie zu der Anzahl der Leistungsberechtigten, denen in den Jahren 2005 bis 2013 Gutscheine zugewiesen worden sind, ist eine solche Aufstellung und Auswertung nicht vorhanden. Denn es gibt bislang keine Vorgabe seitens der Aufsichtsbehörde (Bundesagentur für Arbeit) nach § 53 SGB II i.V.m. §§ 280 ff. SGB III, eine solche Statistik zu führen. Eine solche Auswertung ist EDV-technisch auch nicht möglich. Demnach liegt eine Information zu Ihrer Anfrage gar nicht vor. Ein Zugang zu diesen Informationen ist demzufolge nicht gegeben, § 4 Abs. 1 IFG NRW. Ihrem Begehren konnte daher nicht entsprochen werden. Hinweis: Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 13 IFG NRW auch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen anrufen können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erheben. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht in Arnsberg, Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – eingereicht werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Hinweise: Bitte beachten Sie bei der elektronischen Klageerhebung die besonderen Vorschriften. Wenden Sie sich hierzu ggf. an das für Sie zuständige Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auskunft der BA liegt die Abrechnung der Gutscheine beim jeweils ausstellende…
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Betreff
AW: Antw: AW: Gutscheinvergabe im Jobcenter Landkreis Ennepe-Ruhr-Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten [#6389]
Datum
2. August 2014 10:55
An
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auskunft der BA liegt die Abrechnung der Gutscheine beim jeweils ausstellenden Jobcenter. Aus abrechnungstechnischen Gründen muss davon ausgegangen werden, dass alle Gutescheine durchnummeriert sein müssen. Bitte benennen sie mir die jeweils erst und letzte Nummer im Jahr. Daraus dürfte sich die Gesamtzahl ergaben. Bitte übersenden Sie mir ein Muster der jeweiligen Gutscheine. Bitte teilen Sie mir mit, ob die Gutscheine im Haus ausgedruckt oder auswärts eingekauft werden. Sofern sie die Gutscheine einkaufen, benennen sie mir bitte Datum, Stückzahl und Preis. Bitte übersenden sie mir einen Screenshot über das Programm mit dem sie die Rückläufe zur Gutscheinabrechnung erfassen. Des Weiteren übersenden Sie mir bitte die Liste ihrer Vertragspartner bei denen die Gutscheine eingelöst werden können. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>