Habecks Heizungsprojekt

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Angesichts der harschen Kritik des Direktors des renommierten Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer, der empfiehlt, das Heizungsprojekt aufzugeben und einen neuen Ansatz für die Heizungswende zu verfolgen, wie kann die Kompetenz und der wissenschaftliche Ansatz von Robert Habeck und seinem Team gerechtfertigt werden, insbesondere in Bezug auf die Erreichung der Klimaziele und die langfristige Energieeffizienz? Referenz: https://www.schwaebische-post.de/welt/verbraucher/habeck-heizen-klima-forscher-neustart-forderung-gas-oel-waermepumpe-heizungsgesetz-zr-92292627.html
Wie kann sichergestellt werden, dass die gesammelten Daten zum Heizungsverbrauch der Bürger nicht für andere Zwecke verwendet werden, die über die Erstellung der Wärmepläne hinausgehen? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um den Schutz der Privatsphäre der Bürger zu gewährleisten und sicherzustellen, dass ihre persönlichen Daten nicht missbraucht oder unautorisiert weitergegeben werden? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Gibt es klare Richtlinien oder Gesetze, die den Zugriff auf und die Verwendung der gesammelten Daten regeln? Wer hat Zugriff auf diese Daten und wie wird sichergestellt, dass sie vertraulich behandelt werden? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Wie wird verhindert, dass die gesammelten Daten zur Diskriminierung von Bürgern verwendet werden, beispielsweise bei der Wohnungssuche oder bei Versicherungsprämien? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Welche Schutzmaßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die gesammelten Daten vor Hackerangriffen und Datenlecks geschützt sind? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Wie wird die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der gesammelten Daten gewährleistet? Werden die Bürger regelmäßig über den Umgang mit ihren Daten informiert? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Besteht die Gefahr, dass die gesammelten Daten zur Überwachung der Bürger verwendet werden könnten, ähnlich wie es in totalitären Regimen der Fall ist? Wie wird sichergestellt, dass solcher Missbrauch ausgeschlossen ist? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Wie können die Bürger sicherstellen, dass ihre Einwilligung zur Datensammlung freiwillig und informiert ist? Gibt es Mechanismen, um sicherzustellen, dass keine unangemessene oder erzwungene Weitergabe ihrer Daten erfolgt? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Wie realisierbar ist es, das vorgeschlagene Heizungsprojekt umzusetzen, angesichts der Bedenken und Kritik, die von renommierten Klimaforschern wie Ottmar Edenhofer, dem Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, geäußert wurden? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)

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  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angesichts der harschen Kritik des Di…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Habecks Heizungsprojekt [#280066]
Datum
30. Mai 2023 17:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angesichts der harschen Kritik des Direktors des renommierten Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer, der empfiehlt, das Heizungsprojekt aufzugeben und einen neuen Ansatz für die Heizungswende zu verfolgen, wie kann die Kompetenz und der wissenschaftliche Ansatz von Robert Habeck und seinem Team gerechtfertigt werden, insbesondere in Bezug auf die Erreichung der Klimaziele und die langfristige Energieeffizienz? Referenz: https://www.schwaebische-post.de/welt/verbraucher/habeck-heizen-klima-forscher-neustart-forderung-gas-oel-waermepumpe-heizungsgesetz-zr-92292627.html Wie kann sichergestellt werden, dass die gesammelten Daten zum Heizungsverbrauch der Bürger nicht für andere Zwecke verwendet werden, die über die Erstellung der Wärmepläne hinausgehen? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer) Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um den Schutz der Privatsphäre der Bürger zu gewährleisten und sicherzustellen, dass ihre persönlichen Daten nicht missbraucht oder unautorisiert weitergegeben werden? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer) Gibt es klare Richtlinien oder Gesetze, die den Zugriff auf und die Verwendung der gesammelten Daten regeln? Wer hat Zugriff auf diese Daten und wie wird sichergestellt, dass sie vertraulich behandelt werden? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer) Wie wird verhindert, dass die gesammelten Daten zur Diskriminierung von Bürgern verwendet werden, beispielsweise bei der Wohnungssuche oder bei Versicherungsprämien? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer) Welche Schutzmaßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die gesammelten Daten vor Hackerangriffen und Datenlecks geschützt sind? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer) Wie wird die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der gesammelten Daten gewährleistet? Werden die Bürger regelmäßig über den Umgang mit ihren Daten informiert? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer) Besteht die Gefahr, dass die gesammelten Daten zur Überwachung der Bürger verwendet werden könnten, ähnlich wie es in totalitären Regimen der Fall ist? Wie wird sichergestellt, dass solcher Missbrauch ausgeschlossen ist? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer) Wie können die Bürger sicherstellen, dass ihre Einwilligung zur Datensammlung freiwillig und informiert ist? Gibt es Mechanismen, um sicherzustellen, dass keine unangemessene oder erzwungene Weitergabe ihrer Daten erfolgt? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer) Wie realisierbar ist es, das vorgeschlagene Heizungsprojekt umzusetzen, angesichts der Bedenken und Kritik, die von renommierten Klimaforschern wie Ottmar Edenhofer, dem Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, geäußert wurden? (Referenz: Heidenheimer Zeitung, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280066/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang befindlich, ein Informationsschreiben z…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
1. Juni 2023 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang befindlich, ein Informationsschreiben zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen,

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AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#280066] Sehr << Anrede >> Ich habe Ihre vorherige Antwort erhalten, in …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#280066]
Datum
3. Juni 2023 15:32
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich habe Ihre vorherige Antwort erhalten, in der Sie angeben, dass der Deutsche Bundestag gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet ist, soweit keine Ausschlussgründe vorliegen und ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht. Jedoch wird in der gleichen Antwort darauf hingewiesen, dass die gestellte Bitte nicht offensichtlich Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben des Bundestages betrifft, auf die der Informationszugangsanspruch nach dem IFG allein gerichtet ist. Angesichts dieses Widerspruchs bitte ich um Klarstellung: Welche Kriterien legt der Deutsche Bundestag fest, um zu bestimmen, ob eine Anfrage Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben betrifft und somit unter den Anwendungsbereich des Informationszugangsanspruchs nach dem IFG fällt? Wie wird sichergestellt, dass Informationen, die relevante öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben betreffen, transparent und zugänglich gemacht werden, um den Informationszugangsanspruch nach dem IFG zu erfüllen? Inwiefern können die gestellten Fragen als relevante Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben des Bundestages angesehen werden, und warum werden sie als nicht offensichtlich in diesem Zusammenhang betrachtet? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Klarstellung zu diesem Widerspruch und für Ihre Bemühungen, den Informationszugang im Einklang mit den Bestimmungen des IFG zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280066/