Hackback-Bericht

Den "internen Bericht vom April" über Hackback, wie berichtet in http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundeswehr-hacker-sind-bereit-zum-hackback-a-1213192.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • 3 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den "intern…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Hackback-Bericht [#30886]
Datum
18. Juni 2018 16:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehend angeführ…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Hackback-Bericht [#30886]
Datum
19. Juni 2018 13:11
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehend angeführten IFG-Anfrage. Diese wird unter dem oben genannten Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Sehr geehrter Herr Meister, in meiner E-Mail vom 19.06.2018, mit welcher ich Ihne…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Hackback-Bericht [#30886]
Datum
20. Juni 2018 07:19
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Sehr geehrter Herr Meister, in meiner E-Mail vom 19.06.2018, mit welcher ich Ihnen den Eingang Ihrer IFG Anfrage vom 18.06.2018 zum Thema "Hackback-Bericht" bestätigt habe, habe ich irrtümlich eine unzutreffende Anrede verwandt. Für dieses Versehen bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Hackback-Bericht [#30886]
Datum
12. Juli 2018 07:54
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.06.2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-819 vom 19.06.2018 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-819 vom 20.06.2018 Sehr geehrter Herr Meister, in der o.g. Angelegenheit nach dem IFG teile ich Ihnen mit, dass die Recherche nach antragsgegenständlichen amtlichen Information andauert und nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hackback-Bericht“ vom 18.06.2018 (#30886) wurd…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Antwort: Hackback-Bericht [#30886]
Datum
20. Juli 2018 11:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hackback-Bericht“ vom 18.06.2018 (#30886) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 30886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.06.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Hackback-Bericht [#30886]
Datum
23. Juli 2018 12:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.06.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-819 vom 19.06.2018 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-819 vom 20.06.2018 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-819 vom 12.07.2018 5. Ihre E-Mail vom 20.07.2018 (s.u.) Sehr geehrter Herr Meister, in Ihrer Ihrer E-Mail vom 20. Juli 2018 (Bezug 5.) führen Sie aus, dass Ihre Anfrage vom 19. Juni 2018 diesseits nicht in der gesetzlichen Frist beantwortet worden sei und bitten zudem um Information zum Stand der Bearbeitung. Hierzu darf ich auf meine Nachricht vom 12. Juli 2018 (Bezug 4.) verweisen, mit der ich Sie bereits über die Fristüberschreitung in Kenntnis gesetzt hatte. Zu dem dort dargestellten Bearbeitungsstand hat sich bislang keine Änderung ergeben, so dass ich Sie weiterhin um Geduld bitte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18. J…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Hackback-Bericht [#30886]
Datum
7. August 2018 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-819 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18. Juni 2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-819 vom 19.06.2018 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-819 vom 20.06.2018 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-819 vom 12.07.2018 Sehr geehrter Herr Meister, zu Ihrem Antrag vom 16. Juni 2018 teile ich Ihnen abschließend mit, dass - nach umfangreicher Recherche - ein Bezug von der Ihrerseits benannten Veröffentlichung ("interner Bericht vom April über Hackback") zu Dokumenten innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung nicht hergestellt werden konnte. Ihrem Antragsgegenstand sind somit keine amtlichen Informationen konkret zuzuordnen. Insoweit liegen im Ergebnis keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Für die verlängerte Bearbeitungsdauer, die auf Grund umfänglicher Ermittlungen erforderlich war, bitte ich nochmals um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Es geht um den Sachstandsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung zum Thema…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Re: Antwort: Hackback-Bericht [#30886]
Datum
8. August 2018 11:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Es geht um den Sachstandsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung zum Thema "Cyber- und Informationsraum" vom 18. April 2018. Ich erneuere hiermit meinen Antrag auf Zugang zu dem Bericht. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 30886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 39-22-17/-819 Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihre IFG-Anfrage vom 8. August 2018 teile ich Ihnen mit, dass…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
R I 1 39-22-17/-819
Datum
5. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihre IFG-Anfrage vom 8. August 2018 teile ich Ihnen mit, dass der erbetenen Herausgabe von amtlichen Informationen nicht entsprochen werden kann. Begründung: I. Mit E-Mail über fragdenstaat.de beantragten Sie, Ihnen den „Sachstandsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung zum Thema Cyber- und Informationsraum vom 18. April 2018“ zu übersenden. Zu den Einzelheiten nehme ich auf die Angaben in Ihrem Antrag Bezug. II. Gemäß § 3 Nr. 4 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungspflicht unterliegt. Vorliegend sind die von Ihnen begehrten Unterlagen als Verschlusssachen i. S. v. § 3 Nr. 4 IFG i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA) eingestuft. Hierbei handelt es sich um Unterlagen, die als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft wurden. Hierzu hat anlässlich Ihres Antrages eine Überprüfung mit dem Ergebnis stattgefunden, dass die Gründe für die Einstufung fortbestehen. Das Dokument beinhaltet geheimhaltungsbedürftige Tatsachen oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse schutzbedürftig sind. Die antragsgegenständliche Unterlage beschreibt neben dem IST-Zustand im Be reich Cyber/IT der Bundeswehr auch wesentliche spezielle Zielsetzungen, weiche u.a. auch das Militärische Nachrichtenwesen betreffen. Aus der Gesamtschau der dort hinterlegten Informationen lassen sich Rückschlüsse auf die derzeitigen und künftigen Fähigkeiten der Bundeswehr im Bereich der Cyber-Verteidigung ziehen und nachrichtendienstlich verwertbare Erkenntnisse gewinnen. Letztlich wären dadurch nachteilige Auswirkungen für sicherheitsempfindliche Belange der Bundesrepublik Deutschland durch Offenlegung nicht auszuschließen. Ein Informationszugang ist daher gemäß § 3 Nr. 4 IFG (i.V.m. der VSA) bis auf Weiteres ausgeschlossen. Aus den vorstehend genannten Gründen kann das Bekanntwerden der Informationen auch nachteilige Auswirkungen auf die militärischen und sonstigen sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr (§ 3 Absatz 1 Buchstabe b |FG) haben. Daher ist der Informationszugang auch gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1b) IFG ausgeschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Verteidigung, Postfach 1328, 53003 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hackback-Bericht“ vom 18.06.2018 (#30886) wurd…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Re: Antwort: Hackback-Bericht [#30886]
Datum
5. September 2018 12:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hackback-Bericht“ vom 18.06.2018 (#30886) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 30886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>