Härtefallantrag: Bayern - Examenszulassung - generalistische Pflegeausbildung

Sehr gegehrte Damen und Herren,

ich melde mich, da ich Auskunft über das Verfahren für einen Härtefallantrag zur Prüfungszulassung in der generalistischen Pflegeausbildung auf Grund von Fehlzeiten bei Überschreiten der nach § 13 Anrechnung von Fehlzeiten - Pflegeberufegesetz (PflBG) in Verbindung mit § 1 Absatz 4- Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) erhalten möchte:

- Welche Schritte sind durch die Schulleitung einzuleiten und welche Schritte vom Auszubildenden selbst? In Verbindung mit Einsendeschlussdaten für die Abschlussjahrgänge Sommer 2024?

Nach einem Härtefallantragstellung:
- Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und nicht Zulassung zur Prüfungen wenn die Noten die Vorgabe nach § 11 Zulassung zur Prüfung - Pflegeberufe Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) der Durchschnittsnote der Jahreszeugnisse mindestens „ausreichend" deutlich übertreffen, eher einem „sehr gut/gut“ entsprechen?

- Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde eine besondere Härte anerkannt?

- Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde KEINE besondere Härte anerkannt?

- Gab es bezüglich negativ beschiedener Härtefallprüfungen Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren? Falls ja, wie viele Fälle waren dies und in wie vielen Fällen wurde den Auszubildenden dort eine besondere Härte zugesprochen?

Stellungnahme zu einem Fallbeispiel:
Pflegeauszubildender - Fehlzeiten Praxi 14% - Fehlzeiten Theorie 5% - Schulische Leistungen entsprechen sehr gut und praktisches Leistungen gut. Atteste und Corona-Quarantäne Bescheinigungen liegen vor. Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und keine Zulassung zur Prüfung? Welche Schritte sind nötig für die Zulassung zur Abschlussprüfung?

Vielen lieben Dank vorab für Ihre Hilfe.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Bettina Müller
Sehr gegehrte Damen und Herren, ich melde mich, da ich Auskunft über das Verfahren für einen Härtefallantrag zur …
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Bettina Müller
Betreff
Härtefallantrag: Bayern - Examenszulassung - generalistische Pflegeausbildung [#303610]
Datum
19. März 2024 23:06
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr gegehrte Damen und Herren, ich melde mich, da ich Auskunft über das Verfahren für einen Härtefallantrag zur Prüfungszulassung in der generalistischen Pflegeausbildung auf Grund von Fehlzeiten bei Überschreiten der nach § 13 Anrechnung von Fehlzeiten - Pflegeberufegesetz (PflBG) in Verbindung mit § 1 Absatz 4- Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) erhalten möchte: - Welche Schritte sind durch die Schulleitung einzuleiten und welche Schritte vom Auszubildenden selbst? In Verbindung mit Einsendeschlussdaten für die Abschlussjahrgänge Sommer 2024? Nach einem Härtefallantragstellung: - Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und nicht Zulassung zur Prüfungen wenn die Noten die Vorgabe nach § 11 Zulassung zur Prüfung - Pflegeberufe Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) der Durchschnittsnote der Jahreszeugnisse mindestens „ausreichend" deutlich übertreffen, eher einem „sehr gut/gut“ entsprechen? - Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde eine besondere Härte anerkannt? - Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde KEINE besondere Härte anerkannt? - Gab es bezüglich negativ beschiedener Härtefallprüfungen Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren? Falls ja, wie viele Fälle waren dies und in wie vielen Fällen wurde den Auszubildenden dort eine besondere Härte zugesprochen? Stellungnahme zu einem Fallbeispiel: Pflegeauszubildender - Fehlzeiten Praxi 14% - Fehlzeiten Theorie 5% - Schulische Leistungen entsprechen sehr gut und praktisches Leistungen gut. Atteste und Corona-Quarantäne Bescheinigungen liegen vor. Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und keine Zulassung zur Prüfung? Welche Schritte sind nötig für die Zulassung zur Abschlussprüfung? Vielen lieben Dank vorab für Ihre Hilfe.
Bettina Müller Anfragenr: 303610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303610/

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Regierung von Oberbayern
Sehr geehrte Frau Müller, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an Ihre hierfür zuständige Berufsfachschule. So…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
AW: Härtefallantrag: Bayern - Examenszulassung - generalistische Pflegeausbildung [#303610]
Datum
21. März 2024 15:58
Status
Sehr geehrte Frau Müller, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an Ihre hierfür zuständige Berufsfachschule. Sollte Ihre Berufsfachschule wider Erwarten nicht ausreichend Information liefern können, kann sich diese gerne mit mir in Verbindung setzen. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen