Härtefallantrag: Bayern - Generalistische Pflegeausbildung - Examenszulassung
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über das Verfahren für einen Härtefallantrag zur Prüfungszulassung in der generalistischen Pflegeausbildung auf Grund von Fehlzeiten bei Überschreiten der nach § 13 Anrechnung von Fehlzeiten - Pflegeberufegesetz (PflBG) in Verbindung mit § 1 Absatz 4- Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV):
- Welche Schritte sind durch die Schulleitung einzuleiten und welche Schritte vom Auszubildenden selbst? In Verbindung mit Einsendeschlussdaten für die Abschlussjahrgänge Sommer 2024?
Nach einem Härtefallantragstellung:
- Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und nicht Zulassung zur Prüfungen wenn die Noten die Vorgabe nach § 11 Zulassung zur Prüfung - Pflegeberufe Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) der Durchschnittsnote der Jahreszeugnisse mindestens „ausreichend" deutlich übertreffen, eher einem „sehr gut/gut“ entsprechen?
- Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde eine besondere Härte anerkannt?
- Bei wie vielen Härtefallprüfungen wurde KEINE besondere Härte anerkannt?
- Gab es bezüglich negativ beschiedener Härtefallprüfungen Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren? Falls ja, wie viele Fälle waren dies und in wie vielen Fällen wurde den Auszubildenden dort eine besondere Härte zugesprochen?
Stellungnahme zu einem Fallbeispiel:
Pflegeauszubildender - Fehlzeiten Praxi 14% - Fehlzeiten Theorie 5% - Schulische Leistungen entsprechen sehr gut und praktisches Leistungen gut. Atteste und Corona-Quarantäne Bescheinigungen liegen vor. Wie wahrscheinlich ist eine Ablehnung und keine Zulassung zur Prüfung? Welche Schritte sind nötig für die Zulassung zur Abschlussprüfung?
Vielen lieben Dank vorab für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
-
Datum19. März 2024
-
23. April 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!