Härtung der KRITIS bei möglichen Stromausfällen

Anfrage an: Gemeinde Scharbeutz

Welche Pläne über die Härtung der KRITIS gegen mögliche Stromausfälle hat die Gemeinde Scharbeutz vorgesehen erarbeitet?

Wurden Feuerwehrgerätehäuser und mögliche Notunterkünfte mit der notwendigen Notstromversorgung, alternativ mit Fremdeinspeisepunkten versehen?

Gibt es Verfahrensanweisungen
für Bürger, welche Anlaufstellen im Falle eines langandauernden, flächendeckenden Stromausfalles aufzusuchen sind?

Wie ist der Umsetzungsstand des bereits 2018 durch das Ordnungsamt begonnene Stromausfallkonzept?

Sind notwendige Netzersatzanlagen beschafft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Pläne über…
An Gemeinde Scharbeutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Härtung der KRITIS bei möglichen Stromausfällen [#261663]
Datum
24. Oktober 2022 21:57
An
Gemeinde Scharbeutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Pläne über die Härtung der KRITIS gegen mögliche Stromausfälle hat die Gemeinde Scharbeutz vorgesehen erarbeitet? Wurden Feuerwehrgerätehäuser und mögliche Notunterkünfte mit der notwendigen Notstromversorgung, alternativ mit Fremdeinspeisepunkten versehen? Gibt es Verfahrensanweisungen für Bürger, welche Anlaufstellen im Falle eines langandauernden, flächendeckenden Stromausfalles aufzusuchen sind? Wie ist der Umsetzungsstand des bereits 2018 durch das Ordnungsamt begonnene Stromausfallkonzept? Sind notwendige Netzersatzanlagen beschafft?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261663/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Scharbeutz
Sehr << Antragsteller:in >> die Gemeinde Scharbeutz arbeitet zurzeit an einem Konzept für Stromausfäl…
Von
Gemeinde Scharbeutz
Betreff
AW: [EXTERN] Härtung der KRITIS bei möglichen Stromausfällen [#261663]
Datum
9. November 2022 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Gemeinde Scharbeutz arbeitet zurzeit an einem Konzept für Stromausfälle. Hier warten wir auch noch auf das Konzept des Kreises, welches auf Kreisebene ausgearbeitet wird um unser Konzept bestmöglich anzupassen um im Katastrophenfall auch gemeindeübergreifend agieren zu können. Wenn die Ausarbeitung des Konzeptes erfolgt ist, werden die Bürger in angemessener Weise informiert. Mit freundlichen Grüßen