Hafennautiker

Zugangsvoraussetzung zum Hafennautiker Hamburg

Das internationale Patent Kapitän ist neben dem Abschluss der Hochschule (Bachelor) auch durch den Fachschulabschluß SgNautiker erreichbar.

Letztendlicher Bildungsmaßstab ist der beamtete Laufbahnzugang
Beim FHH-Hafennautiker ist Voraussetzung:
- gehobener Dienst: Patent Kapitän (hier: Fachschulabschluss SgNautiker)
- höherer Dienst: Zusätzliche Tätigkeit von vier Jahren, davon zwei Jahre als Kapitän.

Für den SgNautiker ist daher mit zusätzlicher Tätigkeit/Praxis die interne laufbahnbezogene Gleichwertigkeit zum nächsthöheren Schulabschluss anerkannt:
- Bachelor: Patent Kapitän, Zwei- drei Jährige Tätigkeit als Wachoffizier
- Master: (2+4=) 6 jährige Tätigkeit.

Gerne hätte ich Informationen zurfachlichen Begründung dieser internen Gleichwertigkeit des Fachschulabschlusses mit zusätzlicher Tätigkeit zum gehobenen und höheren Dienst.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • Kosten dieser Information:
    110,00 Euro
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Joachim Schroeder
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Hafennautiker [#59735]
Datum
28. Februar 2019 20:17
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Zugangsvoraussetzung zum Hafennautiker Hamburg Das internationale Patent Kapitän ist neben dem Abschluss der Hochschule (Bachelor) auch durch den Fachschulabschluß SgNautiker erreichbar. Letztendlicher Bildungsmaßstab ist der beamtete Laufbahnzugang Beim FHH-Hafennautiker ist Voraussetzung: - gehobener Dienst: Patent Kapitän (hier: Fachschulabschluss SgNautiker) - höherer Dienst: Zusätzliche Tätigkeit von vier Jahren, davon zwei Jahre als Kapitän. Für den SgNautiker ist daher mit zusätzlicher Tätigkeit/Praxis die interne laufbahnbezogene Gleichwertigkeit zum nächsthöheren Schulabschluss anerkannt: - Bachelor: Patent Kapitän, Zwei- drei Jährige Tätigkeit als Wachoffizier - Master: (2+4=) 6 jährige Tätigkeit. Gerne hätte ich Informationen zurfachlichen Begründung dieser internen Gleichwertigkeit des Fachschulabschlusses mit zusätzlicher Tätigkeit zum gehobenen und höheren Dienst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schröder, das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG, das …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
WG: Hafennautiker [#59735]
Datum
14. März 2019 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, das Personalamt bestätigt den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach § 11 HmbTG, das von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Die weitere Bearbeitung wird im zuständigen Referat erfolgen. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG unterliegen Auskünfte nach dem HmbTG der Gebührenpflicht. Grundlage hierfür ist Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der begehrten Informationen und dem personellen Aufwand. Der Höchstsatz beträgt 500 €. Eine Einschätzung über die Höhe in diesem Ersuchen kann derzeit nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schroeder, anliegend erhalten Sie die gewünschte Auskunft nach dem HmbTG. Der Gebührenbescheid…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Auskunft nach dem HmbTG - Hafennautiker
Datum
27. März 2019 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schroeder, anliegend erhalten Sie die gewünschte Auskunft nach dem HmbTG. Der Gebührenbescheid wird Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zugehen. Mit freundlichen Grüßen